Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
89. Jahresband.2009
Seite: 519
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Die Kapelle „Maria-Hilf" in Hinterohlsbach

519

Kapellenaufnahme aus den 1970ern (l. und r.) sowie Talansicht auf einer Postkarte
aus den 1950er-Jahren

Zeichnung wird bis heute in den Büchern des Erzbischöflichen Ordinariats
in Freiburg so geführt, auch wenn in Ohlsbach kaum jemand mit diesem
Namen etwas anfangen kann.21

Die katholische Kirche wird Besitzer - Der „Paulus- und Magdalenen-
fonds " wird geschaffen

Nach einer Urkunde vom 8. August 1852 schenkten die Eheleute Braun
dem Stiftungsvorstand in Ohlsbach und somit der katholischen Kirche die
von ihnen auf ihrem Hof gut erbaute Privatkapelle. In einem detailliert ausgearbeiteten
Stiftungsvertrag schrieb der damalige Protokollführer die einzelnen
Paragrafen nieder. Zur Stiftung gehörte im Groben die erbaute Kapelle
sowie „der Platze worauf die Kapelle steht und dem für jeden Kapellenbesuch
nötigen Rechte, den Weg durch unseren Hof gut und zwar über
den Hof durch den Schopf angebaut oben an unserem Wohnhaus zu nehmen
, sowie die genau jetzt vorhandene innere Einrichtung der Kapelle".
Zudem gehörte zur Stiftung ein ungefähr 100 Quadratruten (ca. 900 m2)
um die Kapelle liegendes Gelände im Wert von 700 Fl ./Gulden, das Braun
allerdings 1865 nach einem langwierigen Schriftwechsel zurückkaufte.
Der Grundstock des Fonds sollte neben der „Sachspende Kapelle" ein Finanzvolumen
von 500 Gulden bilden.

Verbunden waren damit die in § 2 der Urkunde niedergeschriebenen
Pflichten für den Stiftungsvorstand: Die Erhaltung des baulichen Zustands,
sowie eventuelle Neuanschaffungen bei der Inneneinrichtung. Zudem waren
damit die nicht zu unterschätzenden Pflichten verbunden, nach dem
Ableben des Ehepaares in der Kapelle jährlich eine Gedächtnismesse für
sie abzuhalten, die Sorge, dass täglich und dreimalig „pünktlich das Zeichen
zum Beten des englischen Grußes gegeben und jeden Sonn- und


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