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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2010/0092
Edelkastanie und Rebkultur - eine Spurensuche in der Ortenau 91

Im 15. und 16. Jahrhundert wird dann bei ähnlichen Verträgen
die Drittelpacht vorherrschen, bei der nur der dritte Teil an
den Lehensherren abgegeben werden musste. In anderen Regionen
verpflichteten sich die Lehensherren in den Verträgen auch
selbst zur Lieferung von Mist oder Pfählen in die verpachteten
Weinberge und beteiligten sich damit an den Lasten, die für den
Erhalt der aufwendigen Anbautechniken zu tragen waren.

Dass zusammen mit Weingütern auch Landstücke mit (Obst-)
Baumbestand und Büschen verliehen wurden, war nicht unüblich
. So lieferte Rüfflin Pallmar 1437 von seinem Rebberg und
einer Halde mit „Böschen" neben einem Drittel der Trauben auch
je die Hälfte der geernteten Kastanien und Quitten und vier Ses-
ter Nüsse ab.29

Auch Martin und Margareta Palmer schlössen 1493 mit Reinhard
von Schauenburg einen Vertrag über die Leihe eines Weingutes
in Wolfhag, genannt „Windecker" und weiterer Güter.30
Die vereinbarte Drittelpacht umfasste neben den Trauben auch
die dort wachsenden Äpfel und Birnen. Von Nüssen und Kastanien
war je ein Sester abzugeben. Ausdrücklich von der Naturalabgabe
ausgenommen waren dagegen Kirschen und Pflaumen. Es
darf davon ausgegangen werden, dass diese Areale in erster Linie
der Produktion von Rebstecken (aus Kastanienholz) und Bindematerial
(z. B. Haselruten) dienten und der Obstanbau als „Nebennutzung
" zu beurteilen ist.

Auch die Verpflichtung, weitere Gebiete mit Weinstöcken
oder mit jungen Bäumen zu bepflanzen, konnte in den Verträgen
festgelegt werden. So sollten das oben genannte Ehepaar Palmer
in Wolfhag neue Weingärten anlegen, durfte diese aber nur mit
Edelsorten bestücken, wovon ein Drittel „Klevner", eine Burgundersorte
, sein sollte. Die Fläche des dafür vorgesehenen Gebietes
war so groß, dass man zwölf Steckhaufen Rebstecken dafür benötigte
.

Rebstecken waren ein wertvolles Gut, das man so lange wie
möglich erhalten wollte. Steckholz ist durch Zersetzungspilze gefährdet
, am stärksten am Übergang von Luft zu Boden und im
Boden selbst. Bodenfeuchte begünstigt Pilzwachstum und das
Eindringen und Zersetzen des Holzes. Sie wurden darum im Winter
aus dem Boden gezogen und gelagert, im Frühjahr wieder neu
in den Boden gesteckt („Steck- oder Stickholz"): Entweder zu
Haufen zusammengestellt, um Bäume herum oder auf Gestellen
gelagert (Abb. 4). Ein Rebsteckenhaufen etablierte sich zur Maßeinheit
: „Da die Steckhaufen immer annähernd gleich groß gemacht
werden, also die Pfähle gleich viele Reben enthalten, entstand
aus dieser Bezeichnung auch ein Flächenmaß. Man verstand
unter Steckhaufen 2 bis 3 Ar. 16 Steckhaufen waren in der
Regel ein Morgen."31


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