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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2010/0151
150 Christoph Schmider

floskeln und Komplimente wurden die Herren vom Prior in den
besten Zimmern im Obergeschoss einquartiert. Bei dieser Gelegenheit
übergaben sie ihm auch das Antwortschreiben des Markgrafen
, „welches ermelter P. Prior unter unterthänigster Dankserstattung
für die Ahsendung der Landes für strichen ] Commission ahnahm".

Der Straßburger Weihbischof und Generalvikar Jean Jacques
Lantz26, der schon früher in Schwarzach angekommen war, stattete
der badischen Kommission gleich darauf einen Besuch ab.
Ihn begleiteten die Äbte aus Gengenbach und Ebersmünster und
der zurückgetretene Schwarzacher Abt Anselm II. Kaum waren
der Weihbischof und die anderen geistlichen Würdenträger wieder
in ihre Gemächer zurückgekehrt, machten die badischen
Kommissare einen Gegenbesuch und wurden anschließend
durch zwei Klosterbrüder zum Abendessen geführt.

Am folgenden Tag, es war der 7. April 1790, sollte dann die
eigentliche Abtswahl stattfinden. Was die beiden badischen Abgesandten
dabei erlebten, möchte ich Ihnen mit ihren eigenen
Worten in einem etwas längeren Zitat schildern, wobei ich allerdings
die mitunter sehr barocken Satzkonstruktionen ein wenig
gekürzt und vereinfacht habe.

„Mitwoch d[en] 7ten frühe zwischen 7 und 8 Uhr wurde denen
H[erre]n Commissarien durch eine Capitul-Deputation (...) hinterbracht
, daß das Capitul im referectorio (...) versammlet seyen, und
gewärtigen wollen, ob der Hochfürstrichen] Commission, dem Ka-
pitul No[min]e Serenissimi (...) etwas vorzutragen belieben mögte.
Commissio begab sich hiernach ceremonialiter (...) ins Refectorium,
woselbst sich die Capitularen versammelt hatten. Commissarii setzten
sich auf die für sie bereitete zwey Lehnsessel (...) nieder, und
Commissarius primus hielte eine Anrede, in welcher Er die (...) Capitularen
des Fürstlichen] Schuzes und Schirmes versicherte, und sie
ermahnete, die Wahl nach ihren Pflichten auf eine Persohn zu richten
, welche dem Klösterlichen] Werden im Geistlichen und Zeitlichen
aufs beste vorzustehen im stände wäre und von der man sich
verstehen könne, daß sie zugleich durch ein friedliebendes, sanft-
müthiges Betragen die innere und äußere Ruhe des Klosters zu erhalten
, auch die gegen das Hoch fürstliche] Hause Baden tragende
Pflichten aufs genaueste zu befolgen befliessen seyn werde".

Am anschließenden Gottesdienst, mit dem die Wahl eingeleitet
wurde, nahmen die Kommissare nicht teil, obwohl für sie „der
Ehrenstuhl an dem gewöhnlichen Orte vor dem Hohen Altar" bereitstand
. Auch vom eigentlichen Wahlakt, der von Weihbischof
Lantz geleitet wurde, hielten sich die badischen Abgesandten
fern, ebenso wie von der förmlichen öffentlichen Bekanntgabe
des Wahlergebnisses in der Klosterkirche. Nicht lange danach
kam wieder eine aus zwei Konventualen bestehende Abordnung


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