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Klosterdämmerung - Die Benediktinerabtei Schwarzach am Vorabend der Säkularisation 153

landpolitik" mit hinein. Allein die Titel mancher der Akten, die
über die Auseinandersetzungen in der badischen Verwaltung geführt
worden sind, lassen schon erahnen, wie heftig und intensiv
damals gestritten worden ist:

Eine Akte aus den Jahren 1775 bis 1779 trägt den Titel: „Die
von dem Bischof zu Strasburg nach der diesseitigen Anordnung eines
administrators der temporalien in dem Closter Schwartzach und der
Cammergerichtlichen] Cassation dieser Anordnung allda vorgenommene
Visitation, dieseits dagegen abgeordnete commission, sofort von
dem Bischof verfügte Aufhebung der administration und bestrafung der
Badisch gesinnten Religiösen, die hierauf von diesen dagegen an den
Erzbischof nach Mainz ergriffene Berufung und derselben von hieraus
geschehene Unterstützung".2,1

Und eine andere, die den Zeitraum von 1781 bis 1783 umfasst,
ist folgendermaßen betitelt: „Die Bischöflichen] Visitationen des
Closters Schwartzach (...) besonders die von dem durch das
Erzbischöfl[iche] visitations Decret deponirten praelaten zu Schwarzach
und dessen Auszug dagegen nach Rom interponirte Appellation
und die von den Römischen Gerichtshöfen von Zeit zu Zeit desfalß
ergangenen decrete (...), auch die von den antipraelatischen Religiösen
zu ihrer Vertheidigung herausgegebenen Druckschriften"'.32

In den 1770er- und 1780er-Jahren also wurde der Konflikt
sogar in den Konvent hineingetragen, gab es doch zeitweilig zwei
Fraktionen unter den Mönchen, eine „badische" und eine „prae-
latrische". Einen besonderen Höhepunkt erreichte der Fall im
Jahr 1781, denn der Mainzer Erzbischof als zuständiger Metropolit
setzte den amtierenden Abt Anselm Gaukler ab. Dieser erkannte
die Absetzung zwar nicht an, ging aber gleichwohl ins
„Exil" nach Straßburg, während das Kloster von einem der
„antipraelatrisch"-badischen Fraktion angehörenden Mönch verwaltet
wurde. In den folgenden Jahren bahnte sich allmählich
eine Einigung an, die dann im Jahr 1790 tatsächlich besiegelt
wurde - aus juristischen Gründen allerdings als provisorischer,
zunächst nur auf 20 Jahre befristeter Vergleich. Voraussetzung
dafür war, dass Abt Anselm von sich aus sein Amt niederlegte -
was er dann, als der Vergleich unterschriftsreif war, im Frühjahr
1790 auch wirklich tat. Unmittelbar danach, im April 1790, folgte
die Neuwahl des Abtes, über die ich vorhin schon berichtet hatte.

Dieser letzte Schwarzacher Abt, Hieronymus Krieg, scheint
sich in vielerlei Hinsicht so betragen zu haben, wie es dem bis
heute verbreiteten - und seinerzeit, wie gesagt, oftmals heftig angeprangerten
- Klischee eines Barockprälaten entspricht. Ein
Indiz hierfür ist beispielsweise die Namenstagskantate, die 1791
zu seinen Ehren gedichtet, komponiert - und vermutlich am 30.
September auch aufgeführt - worden ist.33 Den Text hatte ein
Herr Meyer geschrieben, der seinerzeit Poetik- und Rhetorikpro-


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