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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2010/0202
Umstand einer völligen Rebellion und Mörderey gleich" 201

sich alle unmissverständlich einig. Die anderen beiden Gruppen
hielten die Neukircher zurück und umringten sie sogar. Pflum-
mern ermahnte sie in allem Ernst ein letztes Mal, machte sie auf
das Unglück aufmerksam, das sie heraufbeschworen, wenn sie
sich nicht fügten. Es gelang ihm, die Neukircher zu isolieren.
Haus- und Stubentüre wurden „wohl verwahrt", um die Neukircher
leichter zu überzeugen und die anderen davon abhalten zu
können, sie von der „schuldigen Submission (Unterwerfung) abwendig
zu machen". Doch die Wut der Furtwanger und Gütenbacher
war so groß, dass sie die Haustüre „mit gewalt eingebrochen
und gesprengt" haben. Sie versuchten mit Fäusten, Schuhen
, „Haubänkhen" (Hackklötzen) und Prügeln, unter „vielem
pfeifen, Johlen und jauchzgen" die Türe zur Gaststube einzuschlagen
. Der Obervogt trat heraus, versuchte sie zu beruhigen,
sie „zu einer besseren Manier und dem gebührenden Gehorsam"
zu ermahnen, „von solchem wüeterischen Undernemmen ab(zu)
stehen", hatte auch den Erfolg, („mit einer mir vast ohnmögli-
chen moderation" = Mäßigung), dass sich Wut und Tumult ein
wenig legten, aber alle drei Gruppen wollten vom „Spielen" nicht
das Mindeste hören. Ihr Standpunkt: „dieses Anbegehren laufe
wider ihre rechten, sie seyen keine leibeigenen Underthanen". In
aller Ausführlichkeit legte ihnen Pflummern den ganzen Sachverhalt
klar, machte sie auf ihre Pflichten und ihren Gehorsam aufmerksam
, las „zu allem Überfluß" das Schreiben der Landesfürstin
und Königin Maria Theresia und das der Regierungsstelle in
Freiburg vor. Alle „andern impertinenten reden auszuführen",
würde „allzu weithläufig seyn". Man gab ihnen, da jeder Zuspruch
seinen Zweck verfehlte, als Frist für ihre „Submission"
(Unterwerfung) vom Mittwoch, dem 3. Juli, bis zum Sonntag darauf
, sich heimlich von der Rebellion zurückzuziehen und dies
ebenfalls heimlich den Vögten zu melden, weil man bemerkt
hatte, dass sie sich wegen der Drohung ihrer Kameraden mit
Mord und Totschlag öffentlich nicht getrauten. Nichtsdestoweniger
wurden „under den Mittagsspeisen einige Schüss loßgelas-
sen." Zwei besonders protzige Äußerungen schienen Pflummern
erwähnenswert, sie sollten ein gerichtliches Nachspiel haben und
den Lästerern sehr bald leidtun.

Michael Föhrenbach, Bauer aus Gütenbach, besaß die Frechheit
zu behaupten: „Die Herren von der Regierung haben gewüß
nichts mehr zu fressen, dass mann solche Händl anfangt, wor-
durch mann geld erpressen will". Hans Jörg Dilger (schwankende
Schreibweise der Vornamen), ein 18 Jahre alter Bauernsohn
aus Rohrbach, habe „bey öffentlicher Gemeind" gesagt: „Er
habe der Königin nicht gehuldiget, sondern statt Aufhebung
deren 3 schwöhr finger dieselbe („verbo sit venia", Verzeihung
für das unanständige Wort) an den Arsch hinunder gestreckht."


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