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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2010/0206
Umstand einer völligen Rebellion und Mörderey gleich" 205

nicht spihlen!" Und in besonders anschaulicher Sprache wollte
er wohl einen Witz loslassen: „Wenn der Herr Obervogt denen
Vögten etwas vortrage, so gnappen alle mit denen Köpfen ja, und
der am besten gnappen könne, müsse mit Herrn Obervogten zu
Mittag Essen, auch da der Vogt bey der Gemeind den Befehl
wegen dem Spihlen vorgetragen, und darzu gesagt, jeder Vogt
habe einen Kopf frey, der nicht spihlen müsse, hat diser aufgerufen
, er solle seines Weibs Kopf vorbehalten/' Nach Schuehs Vorschlag
müssten Heim und Dold, „obschon diese beede fueßfällig
mit weinenden äugen um gnad gebetten", bestraft werden, um,
was die Leibeigenschaft betrifft, nicht größeres Unheil in der
Herrschaft Triberg zu verursachen.

Dem Thomas Kern aus Schönwald konnte man nicht nachweisen
, er habe behauptet, „Ein Vogt seye wie ein Wasserstelzensch
weiff, so immerhin gnappe, wan die Obrigkeit was anbefehle".

Keine Mäßigung legte sich Johannes Dold auf, er ließ gleich in
Gütenbach einen Schuss los und fuhr seinen Vogt an: „Du und
der Roratsberger Vogt seynd schuld, das wir spihlen müssen!"
Beide Vögte beschwerten sich deswegen, „injurirt" und Drohungen
ausgesetzt worden zu sein.

Anton Furtwängler (aus Neukirch) benahm sich in der Stube
der „Sonne" sehr auffällig, indem er sich „mit übereinander gelegten
Armen und truzigen Aspecten ganz furios gestellet".

Johannes Faller ließ es sich vom Vogt trotz dessen ausführlicher
Erklärung nicht sagen, dass der Befehl von der Königin
komme - und weil Duffner wie Faller reiche Bauernsöhne sind,
hielten sich die andern an sie.

Hansjörg Dilger, der sich zu schwören geweigert hatte, bereute
sein Verhalten jetzt bitterlich, bat „Gott und Unsere Allergnä-
digste Königin um Verzeihung". Als junger Bub habe er noch
nicht verstanden, was der Huldigungseid bedeute, er versprach
ernstliche Besserung. Dass ältere Leute, darunter auch sein Vater,
über diese Schandrede gelacht haben, vergrößerte das Übel nur
noch. Zur Strafe wäre er „auf etwelche Jahr under ein königliches
Regiment zu stoßen", es sei denn, sein Vater würde ihn freikaufen.

Für die Bemerkung, die Regierung habe „nichts mehr zu fressen
", die Michel Föhrenbach im Wirtshaus, „wo 2 Tische voll
Bauren gesessen", gemacht hatte (der „Gerichtsmann" [!] gestand
dies erst nach zwei Tagen in „bürgerlicher Gefangenschaft"),
sollte er nach Schuehs Überzeugung 100 Reichstaler „erlegen".

Schließlich zählte Schueh die Bauern auf, die die Jungen mit
dem Argument von „Spielen" abhalten wollten, weil das „Spielen
" „ein neues Recht" gebe.

Andres Kuß (Furtwangen) forderte die Jungen auf: „Poz Ihr
Buben wöhret Euch, jez ists Zeith, Ihr müssen nicht spihlen, die
Bauren müssen spihlen ..." Strafe: 50 Reichstaler.


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