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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2010/0393
392 Ulrich Coenen

ungültig seien. Die Unterzeichner waren beispielsweise Auswärtige
, Minderjährige oder ihre Namen und Adressen waren schlichtweg
unleserlich. Weil aber 15 Prozent der Wahlberechtigten einen
Bürgerentscheid fordern können, erwiesen sich die 2559 gültigen
Unterschriften als ausreichend. Nun musste der Gemeinderat über
die Zulässigkeit eines Bürgerentscheids entscheiden.

In seiner Sitzung am 30. Januar 1980 stellte das Gremium einstimmig
die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fest.13 Die Entscheidung
, ob die Stadt den Kaufvertrag mit der Kaufstätte annulliert
oder einen Bürgerentscheid durchführt, wurde vertagt. Heinz
Ziegler warf der Verwaltung vor, sie habe „fieberhaft" nach ungültigen
Unterschriften gesucht, um das Bürgerbegehren zu verhindern
. „Solche Gründlichkeit bei der Verwaltung habe ich in
den vergangenen Jahren selten gesehen", meinte er.

Die nächste Ratssitzung am 6. Februar 1980 verlief nicht weniger
hektisch. Bei einer Stimmenthaltung beschloss das Gremium
am 20. April dieses Jahres einen Bürgerentscheid durchzuführen
.14 Es war übrigens der erste in der Geschichte der Stadt überhaupt
. Erneut vertagt wurde die Formulierung der Fragestellung
für die Stimmzettel. Um die ging es in der Sitzung am 21. Februar

Abb. 6: Dieses Modell
des Bürgerhauses Neuer
Markt präsentierte das
Büro Seebacher und
Krauth 1986 im Wettbewerb
. Das Original ist
verschollen. Foto: Archiv
Acher- und Bühler Bote


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