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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2010/0416
Die Schicks als jähre meiner Urgroßeltern 415

Schreiben vom 6. April 1948 widersprach
die Uroma dem Bescheid des Finanzamtes.
Es folgte ein langer Schriftwechsel.

Weiterhin wurde ihr vom Badischen
Ministerium der Finanzen in Freiburg sowohl
die Witwenrente als auch die Gewährung
einer Entschädigung für die Haft des
verstorbenen Ehemannes sowie ein Ersatz
für die sonstigen Schäden, was gesetzlich
möglich war, bis in das Jahr 1952 verwehrt
(vgl. Anlage 11 „Schreiben Az: 11-17-391-

50"). Allerdings hat der Oberstaatsanwalt Der Verwandte Jesuitenaus
Mannheim mit Schreiben vom 28. April 1950 das Urteil über Pater
meinen Uropa aus dem Jahre 1938 zurückgenommen (vgl. Anlage
12). Er wurde insofern rehabilitiert. Trotzdem mussten meine
Uroma und vor allem meine Oma, da sie überwiegend die Behördengänge
erledigte, durch die zähen Mühlen der Behörden
gehen. Die Beamten verwehrten so gut wie alles und die Familie
darbte (vgl. Anlage 13). Die Uroma lebte von einer kleinen Eisenbahnerrente
und vom Einkommen meiner Oma und der Großtante
. Von den Erträgen aus der kleinen Landwirtschaft ernährten
sie sich. Die Söhne galten lange als verschollen. Es war Not
wie überall in Deutschland. Es wurde etwas besser als das Apostolische
Institut des schweizischen katholischen Volksvereins in
Zürich von der Situation meiner Uroma Nachricht erhielt. Dort
lebte ein naher Verwandter, der Jesuit war und ebenfalls vor seiner
Flucht in die Schweiz auch von den Nazis verfolgt vorden
war. Die Hilfe war nur Trost.

So lebte die Familie meiner Uroma armselig und bescheiden.
In Deutschland ging es mittlerweile bergauf. Es gab eine neue
Währung, die DM, und es gab wieder Waren und Lebensmittel.

Die materielle Not meiner Uroma besserte sich erst, als eine
Freundin ihr riet, sie solle sich an Martha Schanzenbach wenden.
Die Freundin besorgte ihr die Adresse von Frau Schanzenbach.
Und so schilderte meine Uroma der Politikerin ihre Situation.

Mit dem Schreiben vom 20.03.1954 des Deutschen Bundestages
, Abgeordneter Martha Schanzenbach an Frau Karolina Rudolf
, teilte Frau Schanzenbach knapp und formlos mit, dass das
Landesamt für Wiedergutmachung ihr mitgeteilt habe, dass sie,
nämlich die Uroma, mit einer Entschädigung wegen dem Wiedergutmachungsantrag
rechnen könne (vgl. Anlage 14).

Damit hatte die materielle Not ein Ende, aber das Leid hatte
an der Gesundheit der Uroma und an den beiden Töchtern gezehrt
. Die Uroma wurde zunehmend kränker. Für die Pflege der
Uroma erhielt meine Oma das Elternhaus. Die Uroma verstarb
am 18.02.1960.


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