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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2010/0420
Forum 419

Samuel von Gengenbach 1314

Zur Publikation „700 Jahre Geschichte der Juden in Gengenbach (1308-2008)"
(Ruch, Norderstedt 2008) kann an dieser Stelle ein früher weiterer Beleg nachgetragen
werden. 1314 ist ein Samuel von Gengenbach genannt, der in den
Nachschlagewerken, etwa in der Germania Judaica, bislang nicht verzeichnet
ist. Karlleopold Hitzfeld hat die betreffende Quelle schon 1959 in seinem Aufsatz
über die wirtschaftlichen Grundlagen der Abtei Gengenbach (Ortenau
1959, 199) angeführt, ohne dass der Beleg jedoch weiter bekannt wurde:

In einer Urkunde von 1314, in der die Gengenbacher Abtei-Curien von
Beiern und Fußbach (Kirchspiel Gengenbach) erwähnt werden, stehen die
Namen von drei Bauern und zwei weiteren Bewohnern von Strohbach. Das
mögen damals alle oder fast alle Strohbacher gewesen sein. Die Anwesenheit
der Hausvorstände war erforderlich, weil sie die Allmende von Beiern an den
Lehensherren, den Abt von Gengenbach verkaufen wollten. „Die Urkunde
belehrt uns darüber, daß die Bauernschaft von Dantersbach, Hetzental, Fußbach
, Brambach, Beiern und Strohbach, welche Zinken zusammen eine ,gebu-
erschaft und gemeinde' bildeten, von den Juden Samuel von Gengenbach und
Salman von Straßburg Geld aufgenommen hatten unter Verpfändung der genannten
Allmende." (Hitzfeld). Mit diesem Geld bezahlten sie Steuern und
Bede an Könige bzw. Kaiser. Aber aus dieser Schuld an die Juden „erwuchs
großer Schaden und Wucher alle Tage für arm und reich". Die Bauern wussten
sich in der Folge nicht anders zu helfen, als das Pfandobjekt zu verkaufen, um
die Schuld zu tilgen. Sie verkauften diese Allmende lieber dem Kloster als anderen
Leuten, denn schließlich sei ihnen dieses Grundstück früher vom Kloster
gegeben worden. (Urkunde vom März 1314, Generallandesarchiv Karlsruhe
Kop 627 fol 42 b) Martin Ruch

Die Föderation des Societes d'Histoire et
d'Archeologie d'Alsace stellt sich vor

Wer sind wir? Im Elsass widmen sich 116 Vereine der Erforschung der örtlichen
Geschichte. Wir sind das Gremium, das ihre Zusammenarbeit abstimmt.
Unsere Statuten gehen zurück auf das Jahr 1952. Seit dieser Zeit haben wir
weder unsere juristische Form noch die Art, wie wir unsere Aufgabe wahrnehmen
, geändert. Seit dieser Zeit sind wir das gemeinsame Dach aller elsässischen
Geschichts und Archäologie vereine. Wir haben eine doppelte Aufgabe. Zum
einen sollen wir uns um die Zusammenarbeit dieser 116 Vereine kümmern.
Zum anderen sollen wir alles tun, sie zu fördern. Einige wenige davon liegen
im Territoire de Beifort und in Lothringen, das Gros jedoch im Elsass, und
zwar verstreut über das ganze Land.

In unseren Statuten steht: Die Mitgliedsvereine haben die juristische Form,
die das Gesetz vorsieht, sie sind Idealvereine, wie sie sich nennen, hat keinerlei
Bedeutung, sie beschäftigen sich ausschließlich oder zum großen Teil mit
Geschichte, Archäologie, mit historischen Hilfswissenschaften. Die Föderation


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