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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2010/0441
440 Neue Literatur

der Leser über 9000 Biographien berühmter Persönlichkeiten
aus allen Schichten der elsässischen Gesellschaft
: eine originelle Art, Vergangenheit und
Gegenwart im Elsass zu beschreiben.

Nun ist die Zeit gekommen, eine Idee von Professor
Marcel Thomann, dem langjährigen Präsidenten
der Föderation, zu verwirklichen: die Herausgabe
des „Dictionnaire des Institutions de
l'Alsace". Ein erstes Heft von 124 Seiten mit Kommentaren
zu allen einschlägigen Begriffen, die mit
dem Buchstaben „A" beginnen, ist bereits erschienen
. Verfasser sind die zwanzig bekanntesten Historiker
des Elsass, Leiter des Teams ist Prof. Igers-
heim. Man darf gespannt sein, in welchem Rhythmus
die folgenden Hefte erscheinen werden.

Dieses Fachwörterbuch soll alle elsässischen
„Institutionen" beschreiben. Dazu muss man wissen
: Der deutsche Begriff „Institutionen" ist nicht
das genaue Äquivalent des französischen „institu-
tions". Ohne ins Detail zu gehen, kann man sagen,
die Enzyklopädie beschreibt alle elsässischen öffentlich
-rechtlichen, privatrechtlichen und kirchlichen
Einrichtungen, Anstalten und Organe. Vom
Rechtswesen bis zum Brauchtum und zum Volksglauben
. Schon im ersten Heft findet man Beschreibungen
von so unterschiedlichen Begriffen wie
Abtei, Advokat oder Achtundzwanziger (Rat), aber
auch Adelphi-Tag, Angelusglocke, Arbre de la Li-
berte (Freiheitsbaum) und Artillerie.

Jedermann weiß, die Geschichte des Elsass hätte
wechselvoller kaum sein können. Das gleiche gilt
für seine Rechtssysteme. So galten das Gewohnheitsrecht
und das kanonische Recht, Verordnungen
und Bräuche, bisweilen nebeneinander, bisweilen
nacheinander. Jedoch zu allen Zeiten überstülpt
vom römischen Recht. Ausgelegt wurde es zuerst
von deutschen - und später von französischen Juristen
. Ab 1789 schließlich galt ausschließlich das
französische Recht, und zwar sowohl das öffentliche
als auch das private.

Die „Institutionen", deren Entstehen, Entwicklung
und Verschwinden beschrieben werden,
haben alle einen direkten Bezug zum Elsass, auch
dann, wenn ihr Wirkungskreis oder ihr Einfluss
weit über die Grenzen der Region hinaus reichten.
Der Verfasser dieses Artikels betont, die Forscher

stützten sich dankbar auf das Deutsche Rechtswörterbuch
(DRW). Aber dieses ist nun mal in deutscher
Sprache geschrieben. Somit bedurfte es eines
zeitgenössischen Werks, das dem elsässischen Historiker
die Arbeit erleichtert, denn er arbeitet zwar
oft mit Dokumenten, die in deutscher Sprache geschrieben
sind, aber seine Ergebnisse publiziert er
auf Französisch.

Wünschen wir ihm, dass er nicht allzu lange auf
die Hefte warten muss, in denen die Begriffe beschrieben
werden, die mit den restlichen Buchstaben
des Alphabets beginnen.

Gabriel Braeuner

Dugrillon, Max: Adelige Herren - Mösbacher Bauern
. Selbstverlag des Verfassers, 77855 Achern-
Mösbach 2010. 160 S.

Auf der Gemarkung Achern-Mösbach liegt ein landwirtschaftlich
genutztes Gebiet, ca. 29 Hektar groß,
das den Flurnamen „ Heinrichshof" trägt. Gebäude
sind allerdings hier seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts
nicht mehr vorhanden.

An Hand der adeligen Besitzer dieses Areals
während des 18. und 19. Jahrhunderts entwirft
Max Dugrillon eine informative Studie über ein
von der Regionalhistorie ziemlich vernachlässigtes
Thema, die wirtschaftlichen Verhältnisse des mittleren
Adels in der Ortenau. Es geht dabei um die
zahlreichen Freiherrn und Grafen, die gebeutelt
durch die Französische Revolution und die napoleonische
Umgestaltung der politischen Strukturen
Südwestdeutschlands neue Lebensperspektiven suchen
.

Die Familien, an denen der Autor seine paradigmatischen
Ergebnisse entwickelt, die Botzheimer,
die Mulinen und die von Freystedt, gehörten alle
dem genannten untersten Rang des Hochadels an.
Die von Botzheim hatten einmal den Heinrichshof
als bischöflich-straßburgisches Lehen erhalten, aber
Friedrich, der Grundherr von 1807 - er diente in
der kur-pfälzischen Armee -, verkaufte das Gut, wie
später auch den Wohnsitz Schloss Wachenheim bei
Worms, um seine hohen Schulden begleichen zu
können.

Als Käuferin des Heinrichshofes fand sich 1807
die verwitwete Freifrau Charlotte von Mulinen. Ihr


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