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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 192
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Möglicherweise deutet sich hierin auch an, dass das Verhältnis
zur benachbarten Glashütte, wo das Lokomobile wohl ausgeliehen
werden musste, nicht ganz spannungsfrei war.

Severins Tochter Marie schreibt über ihren Vater: „Ich war ein
Kind und kann nicht sagen, warum mein Vater sich selbständig
gemacht hat. Aber ich weiß, dass er laufend Prozesse geführt hat
mit der Gerresheimer Glashütte in Düsseldorf. ... Jahrelang ging
das so. Wir saßen bei Tisch, das Telefon klingelte, Papa ging zum
Apparat, kam zurück, gab Mutti einen Kuss und sagte: gewonnen
!' Sie hatte Tränen in den Augen/'14

Am 13.9.1917 erklärte das Gewerbeaufsichtsamt Karlsruhe das
Severin'sche Werk zum kriegswichtigen Betrieb und kündigte an,
dass eine der beiden Acherner Glasfabriken in absehbarer Zeit
schließen müsse.

Am 6. Oktober 1917 stellte schließlich die Glashütte ihren
Betrieb ein. Das Bezirksamt Achern schrieb am 8. Oktober, dass
die Severin'sche Fabrik einen Großteil der Glashüttenarbeiter
übernehmen könne.15 Schon zwei Monate danach musste Heinrich
Severin am 1. Dezember 1917 wegen Mangels an Material
und Arbeitskräften und zugunsten der Glashütte den Betrieb einstellen
.16 Bereits im Jahr 1915 waren die von Heinrich Severin
gestifteten Glocken der Christuskirchen „eingezogen" und in
Karlsruhe eingeschmolzen worden.17

Heinrich Severin: Als Fabrikant gescheitert

Marie Severin charakterisiert ihren Vater: „Er war kein Kaufmann
(in dem Sinne, alles zu vermehren, zu festigen und seine ganze
Kraft dafür einzusetzen), er war Erfinder und Konstrukteur und
an seine Ideale gebunden. Seine besten Gedanken hatte er immer
auf der Jagd, hat er mir mal gesagt. Sie kämen, wenn er durch den
Wald ging oder über die Felder, in Gottes freier Natur."18

Zwei Jahre nach dem ersten Weltkrieg ereilte die Severin'sche
Flaschenfabrik ein weiterer Schlag mit zukunftsweisender Bedeutung
: 05.06.1920 „Auf dem Grundstück (Lgb.Nr. 1806) darf bei
Vermeiden einer Vertragsstrafe von 300000.- Mark keine Glasfabrikation
betrieben werden. Unter bezug auf die Eintragungsbewilligung
vom 11. Mai 1920 A.S. 66 als persönliche Dienstbarkeit
zu Gunsten des deutschen Verbandes der Flaschenfabriken
GmBH.

Der jeweilige Eigentümer des Grundstücks Lgb.Nr. 1753 a
(Glashütte GmbH) der Gemarkung Achern kann verlangen, dass
auf dem Grundstück Lgb.Nr. 1806 (Heckelwerke) niemals eine
Glasfabrikation betrieben ... werde/'19


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