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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 237
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238 Louis Schlaefli

tenau. In den folgenden Bänden befinden sich nur Gerichtsakten
der Offizialität.

A. KLERUS

Ein Streit entsteht am 27.11.1613 zwischen der Abtei Gengenbach
und Zell am Harmersbach, die Pfarrei Biberach belangend;
es stellt sich die Frage, ob der Abt dort einen selbstständigen
Seelsorger erhalten soll (G 6303, 77). Die Sache wird am

19.02.1614 gründlich untersucht. Beide Parteien schicken Vertreter
nach Molsheim:

- Oswaldus Reiffle und Joannes Nortmayr (Nortmeyer) auf der
Seite des Abtes,

- Joannes Ysenman, Senator, und Johann Caspar Vogler, Stadtschreiber
(prothoscriba), im Namen des Magistrats von Zell.

Alte Verträge werden vorgelegt, nämlich:

- „ein alter Vertrag H signirt de Anno 1551,

- Original und Haupt Vertrag ... de Anno 1605".

Schließlich wird der Vertrag von 1605 als ungültig erklärt: „res-
cindendam, cassandam et nullam declarandam esse". Dem Abt
wird befohlen, ohne zu zögern, einen Kaplan einzustellen: „ut
absque mora capellanum ut ordinario admisso parocho in Zell
jungat, qui honeste alatur, ut possit in omnibus parocho in tota
parochia assistere, potissimum autem Biberacensibus seruire...".
Die Einwohner von Zell sollen mit allen friedlich leben: „Interim
monendi et Zellenses ut pacifice cum omnibus vivant" (Ibid.,
96). Schon am 21. März präsentiert der Abt Johannes Bub für
diese Stelle (Ibid., 111).

Bei der Kirchenvisitation in Offenburg wurde seitens der Stadt
das Problem des Gerners und der darauf bestehenden Kaplanei
(Michaelskapelle, neben dem Ölberg) angesprochen. Am

20.06.1615 wird die Sache im bischöflichen Rat examiniert: „quid
juris, ratione ossorii & capellaniae super aedificatae" (G 6303, 185).

Nach dem Ableben von Christian Fürst meldet der Erzpriester
von Ettenheim, dass die Herren von Fürstenberg die Rechte des
Bistums, das Erbe der Priester betreffend, nicht anerkennen wollten
(G 6303, 184 vo). Darum werden Laurentius Sichler und Johannes
Hirsch am 04.11.1615 nur angenommen und nicht investiert
(Ibid., 202).

In einem Streit zwischen der Abtei Gengenbach und der Stadt
Rottweil wegen des Zehnten erhält der bischöfliche Rat Briefe


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