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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 244
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Ortenau-Collectanea des 17. Jahrhunderts aus dem Straßburger Kapitelarchiv Q

sehen Truppen bezahlt werden („De contributione cleri pro so-
lutione suedicae militiae oder pro exsoluendis militibus"). Die
Summe von 5 Millionen Reichstalern sollte unter dem Klerus
verteilt werden. Sie wurde natürlich den Klöstern und Ruralkapi-
tel am 11.12.1648 aufgelegt, und zwar folgendermaßen:

- Ettenheimmünster: 100 Gulden

- Schwarzach: 54 „

- „Aller Heiligen ufm Schwarzwald": 60 „

- Ruralkapitel Offenburg: 55 „

- Ruralkapitel Ottersweier: 70 „

- Ruralkapitel Ettenheim: 25 „
(G 6308, 241).

Natürlich suchten alle dieser Last zu entkommen. So meldet
der Abt von Schwarzach, am 03.02.1649, der Markgraf von
Baden als Castenvogt verbiete ihm, diese Kontribution zu bezahlen
(Ibid., 244). In einer Korrespondenz mit dem Markgrafen von
Baden ist auch die Rede von dieser vorgegebenen Immunität
(Ibid., 245).

Am 11.08.1650 wird den Ruralkapiteln von Offenburg und
Ottersweier, welche von der Unmöglichkeit zu zahlen gesprochen
hatten, geantwortet, sie sollen nun schon die Hälfte bezahlen
(Ibid., 294 vo).

Am 03.02.1649 wird gemeldet, dass P. Etto, Profess in Ettenheimmünster
, sich weigere, den Eid im Ruralkapitel abzulegen;
dessgleichen weigert sich auch P. Casparus, „Religiosus professus
& capellanus in Schuttern", das Ruralkapitel anzuerkennen (G
6308, 246).

Vincentius, „Praelatus in Schwarzach et Schuttern", meldet
am 07.07.1649, dass er auf die Abtei Schwarzach verzichten
wolle. Da jedoch in dieser Abtei, „ob paucitatem personarum",
und auch in der elsässischen Benediktinerkongregation niemand
zu finden ist, um diese schwere Last zu tragen, bittet er um Erlaubnis
, eine qualifizierte Person aus der Abtei Sankt Blasien erwählen
zu dürfen, was von Molsheim aus genehmigt wurde (G
6308, 254 vo). Am 17.08. wurde dann P. Placidus Rauber, „Con-
vent. & magnus Cellerarius Monast. S. Blasii", postuliert (Ibid.,
260). Am 09.12. verlangt der Bischof, durch einen Brief aus Brüssel
, sein „Instrumentum electionis"; was die diesbezügliche Tax
anbelangt, soll die Abtei, „ob paupertatem", nur 100 Gulden
gleich zahlen und die restierenden 100, sobald sie kann (Ibid.,
272, 319). Am 04.05.1650 entsteht ein Problem wegen des Eides,
den der Abt bei der Konsekration dem Weihbischof hätte schwören
sollen (Ibid., 288 vo).


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