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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 245
(PDF, 95 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2011/0246
246 Louis Schlaefli

Am 15.10.1649 sendet der Bischof einen Brief des Markgrafen
von Baden nach Molsheim, in welchem die Rede ist von der
Gründung einer neuen Pfarrei „in honorem S. Henrici impera-
toris in Valle Durbach nuncupata, Stauffenbergicae ditionis",
durch Wilhelm, Herr von Orselar (?) in Stauffenberg. Der Brief
wird dem Ruralkapitel von Ottersweier zugestellt, das dazu Stellung
nehmen soll (G 6308, 267 vo). Am folgenden 11.02. meldet
Columbanus, Abt in Gengenbach, diese Gründung würde der
Abtei schaden: „in multis Monasterio suo praeiudicare". Diese
Schwierigkeiten scheinen dem Ruralkapitel Offenburg nicht so
wichtig zu sein (Ibid., 279).

Der Amtmann in Stauffen, Johann Michael Schärer, genannt
Haußen, überschickt am 04.05.1650 eine Refutation; die Sache
wird auch dem Straßburger Domkapitel unterbreitet (Ibid., 287
vo). Derselbe drängt nochmals am 01.02.1651 auf die Errichtung
der Pfarrei Stauffenberg (Ibid., 309). Am 21.12. werden die Akten
über diese Gründung den Räten in Wien unterbreitet (Ibid.,
329).

Der Markgraf von Baden bittet den Generalvikar am
31.01.1650, er möge die Pfarrei Bühl den Jesuiten des Gymnasiums
in Baden anvertrauen, bis ein tüchtiger Weltpriester gefunden
werden kann (G 6308, 277). Am 11.02. kommt er mit derselben
Bitte; man kann ihr aber nicht Folge leisten, solange der
Prozess wegen des verweigerten Begräbnisses in Ottersweier
nicht geregelt sei (Ibid., 278).

Die Beamten der Ortenau verlangen am 11.02.1650 einen
Priester für die Pfarrei Schutterwald, welcher man diejenige von
Müllen annexieren solle. Man gibt ihnen zur Antwort, man habe
nicht genug Weltpriester und wolle diese Pfarreien durch Mönche
verwalten lassen (G 6308, 278).

Es scheint in Oberkirch ein Problem wegen des Marktes zu
bestehen, sobald dieser auf einen Feiertag falle; der Pfarrer soll
darüber Auskunft geben (G 6308, 279 vo).

Am 4.05.1650 bittet Abt Columbanus aus Gengenbach, seinen
Mönchen zu erlauben, Pfarreien zu verwalten, „ob summam
paupertatem Monasterii"; man übersendet die Bittschrift dem
Ruralkapitel Offenburg, um Rat zu erholen (G 6308, 287). Am
06.07. verlangt er für sie die Pfarreien Nordrach und Biberach,
aber andere Pfarreien sind noch ohne Pfarrer: Griesheim, Windschläg
, Bühl, Weier. Der Abt selbst verwaltet die Pfarrei Zell am
Harmersbach (Ibid., 290 vo).

Der Abt von Schuttern bestätigt am 06.07.1650, dass er den
Eid dem Weihbischof geleistet hat. Scheinbar sollte er noch
einen anderen als Visitator der Straßburger Benediktinerkongregation
ablegen (G 6308, 291).


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