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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 246
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2011/0247
Ortenau-Collectanea des 17. Jahrhunderts aus dem Straßburger Kapitelarchiv 947

Der Generalvikar beteuert am 26.07.1650, dass der Erzpriester
des Ruralkapitels Ettenheim den Pfarrer von Schweighausen zum
Kapitel zitieren will. Diese Pfarrei ist dem Kloster (Ettenheim-
münster) inkorporiert und der Pfarrverwalter gehörte nie zu den
Kapitularen (G 6308, 293).

„Vincentius, Praelatus in Schuttern", erhält am 10.12.1650
die Erlaubnis, ein Gültgut („bonum quoddam gultale ) in pago
Almansweiler" gegen 1000 Gulden zu verpfänden, um sein Kloster
zu reparieren: „pro necessaria reparatione sui monasterii,
templi, ... in preterito bello devastati, ne omnino corruant" (G
6308, 300 vo).

Am 13.01.1651 wird ein Brief des Bischofs verlesen, in welchem
dieser sich über die Besetzung der Pfarreien im Ruralkapitel
Ettenheim beklagt; es sollen Weltpriester dorthin gesetzt werden
. Auch müssten die Kirche von Ettenheim und deren Turm
repariert werden. Er wünscht auch, dass eine Untersuchung
gegen den Abt von Ettenheimmünster angestellt werde; scheinbar
hat jemand sich über dessen Lebensführung („de non adeo
exemplari vita") beklagt (G 6308, 308). Er verlangt auch, dass der
Propst von Allerheiligen die Konfirmation seines Amtes beim
Bistum, „sub poena suspensionis", verlange, wenn er sie nicht
schon vom Weihbischof erlangt hat (Ibid.).

Der Kämmerer des Ruralkapitels Ettenheim beklagt sich am
08.02.1651, dass die Pfarrer des Kinzigtales (Sasbach, Steinach,
Welschensteinach und Mühlenbach), sich auf angebliche Privilegien
berufen, um ihre (Schweden?) Kontribution nicht zu erledigen
(G 6308, 310 vo).

Dem Abt von Sankt Georgen wurde erlaubt, ein Feudalgut in
Sornhoffen für 400 Gulden zu verpfänden. Doch am 30.06.1651
gibt man ihm zu verstehen, dass er auch die Einwilligung des
Bischofs einholen solle (G 6308, 319 vo).

Der geistliche Rat schreibt am 25.07.1651 an die Räte des
Markgrafen von Baden, um ihnen ans Herz zu legen, den Priestern
gegen alle Angriffe behilflich zu sein. Sonst würden sie abdanken
und es wäre zu befürchten, dass man keine andere finde,
um sie zu ersetzen : „ut clero sui Marchionatus contra Praedican-
tes, contra Satrapas et praefectos, contra malevolos subditos
magis assistant, et protectrice manu defendant: alias fore ut resi-
gnantibus parochias suas, uti quotidie fit, alios substituendos
acquirere nesciamus" (G 6308, 320).

Der Rektor von Offenburg bittet am 07.08.1651, man möge
die „Statuta Capellanorum Rectoratus Offenburg" bestätigen,
was auch geschieht (G 6308, 322).

Die Gemeinde Ettenheim bittet am 20.09.1651, dass man von
Molsheim aus beim Abt von Ettenheimmünster darauf dringe,


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