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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 253
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254 Louis Schlaefli

nen. Die Zahl der Juden hat aufgenommen und sie besitzen eine
Synagoge. Die Monstranz, welche für 200 Gulden verpfändet
wurde, befindet sich in Trois-Epis (Elsass); sie soll zurückgekauft
werden (G 6310, 133-135).

Die Gemeinde Nordrach schickt am 12.09.1658 eine Bittschrift
, um einen eigenen Pfarrer zu erhalten; diese wird dem Abt
von Gengenbach „tanquam Decimator pro remedio" weitergeleitet
(G 6310, 155). Dieser antwortet am 22.11., dass die Gemeinde
„parochialem competentiam" nicht liefere (Ibid., 166).

Am 13.11.1658 schreibt der Abt von Schwarzach nach Molsheim
, um den traurigen Stand der Abtei Schuttern, wegen der
Unfähigkeit dessen Abtes: „ob capitis incapacitatem", zu melden
; dieser werde die Resignation verlangen. Sollte er nach Molsheim
kommen, so müsse man ihm nicht alles glauben und sich
eher auf das Protokoll der Visitationsherren stützen (G 6310,
163). Am 29. desselben Monats erfährt man in Molsheim vom
Tod des Abtes. Der Generalvikar wird zur Neuwahl deputiert;
man befürchtet, die österreichischen Behörden könnten sich
einmischen (Ibid., 168).

Der Abt von Gengenbach wird am 22.11.1658 gewarnt, er
solle die Pfarreien Nordrach und Zell am Harmersbach mit Weltpriestern
versehen, „vel saltem religiosis in loco residentibus de-
fectu cleri saecularis", sonst werde man Kommissare dorthin
schicken müssen, um die Sache zu regeln (G 6310, 166).

Am 11.12.1658 stattet der Generalvikar Bericht über die Abtswahl
in Schuttern. Da es an Kandidaten in der Abtei selbst fehlte,
schritt man zur Postulation: der Abt von Sankt-Blasien solle
unter den fünf Mönchen seiner Abtei, welche von den Schutte-
ranern erlesen worden sind, einen zum Abt von Schuttern erwählen
. Inzwischen wurde die Direktion des Klosters dem Sub-
prior anbefohlen. Die Sache wird auch dem Bischof von Bamberg
, „tanquam Domino directo loci de Schuttern", gemeldet,
damit er Geduld habe wegen den Extanzen (G 6310, 170).

Eine Verschiedenheit scheint zwischen dem Herrn Böcklin
und seinen katholischen Untertanen in Rust entstanden zu sein;
er wird am 14.02.1659 gebeten, diese in ihren Rechten nicht zu
trüben (G 6310, 185).

Der Abt von Schwarzach bittet am 07.04.1659, man möge die
„jura investiturae" für die Pfarrei Hügelsheim nachlassen, da die
Kompetenz zu niedrig sei: „quod competentia ... tarn exigua sit,
ut Parochus difficulter se sustentare et inde vivere possit" (G
6310, 193 vo).

Am 28.03.1659 hat eine Versammlung wegen der Kompetenz
des Pfarrers von Kappel „iuxta Rhenum" stattgefunden. Waren
anwesend:


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