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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 257
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258 Louis Schlaefli

den Kirchenrechnungen lösche (Ibid., 284 vo). Am 22.09. unterbreitet
er dieselbe Bitte (Ibid., 311 vo).

Am 07.07.1660 erfährt man in Molsheim vom Ableben des
Abts Placidus von Schwarzach. Generalvikar Meyer und der
Offizial Pleister werden sich zur Neuwahl begeben (G 6310,
297 vo).

Die neuen Äbte von Gengenbach und Schuttern sollen geweiht
werden; sie werden für den 15.12.1660 nach Molsheim
zitiert, „ad dandas reversales consuetas" (G 6310, 322 vo). Sie
weigern sich, es zu tun, aber in Molsheim beharrt man darauf (G
6311, 21).

Der Abt von Schwarzach sendet ein Memoriale, in welchem
er die Vereinigung von Hügelsheim mit Iffezheim vorschlägt,
welches am 15.12.1660 in Molsheim examiniert wird. Die Sache
wird nach der Visitation beider Orte geregelt werden (G 6310,
329 vo).

Bischof Leopold Wilhelm lässt am 23.02.1661 dem Abt von
Schwarzach die Hälfte der „taxa confirmationis" nach (G 6311,
29). Derselbe Abt verlangt am 28.03., dass man ihm die Jurisdiktion
für die Pfarrei bis zum 01.05. verlängere (Ibid., 44). Am
07.09. bittet er, „propter pauperrimum et afflictissimum sui mo-
nasterii statum", dass man ihm auch die „extantias juris porta-
riae" nachlasse (Ibid., 104). Am 19.10.1661 erwidert er diese Bitte
(Ibid., 116). Am 16.08.1662 wird der Abt aufgefordert, sein Kon-
firmationsrecht zu zahlen, „sub poena executionis" (Ibid., 186).

In Molsheim hat man erfahren, dass der (protestantische)
Pastor in Kippenheim verschieden ist; am 02.05.1661 wird ein
Brief an den Markgrafen von Baden gerichtet, in welchem man
ihn bittet, keinen mehr dort anzunehmen, da im Jahr 1624 keiner
anwesend war (G 6311, 57). Am 08.06. antwortet der Markgraf
, dass Kippenheim im Jahr 1624 lutherisch und dass dort ein
Pastor ansässig war; der Katholizismus sei erst im Jahr 1629 wieder
eingeführt worden. In Molsheim möchte man Name und
Religion des dortigen Amtmannes und seiner Ehefrau kennen
(Ibid., 71). Pfarrer Wilser meldet am 16.08., dass der ehemalige
Amtmann von Bitticheim und seine protestantische Ehefrau
jede Bekehrung hinderte (Ibid., 96).

Am 28.09.1661 bittet die Gemeinde Nordrach, man solle den
Abt von Gengenbach zwingen, dem Pfarrer die Kompetenz zu
liefern. Der Brief wird an ihn weitergeleitet. Inzwischen werden
seine Einkünfte in Nordrach (G 6311, 111 vo), später im ganzen
Tal unter Arrest gelegt (Ibid., 122). Am 29.11. wird der Reichsschultheiß
von Zell beauftragt, dem Pfarrer „pro rata competen-
tiae" diese Einkünfte auszuliefern; sollten sie nicht reichen, so
solle er aus den Einkünften des Abtes in Zell nehmen (Ibid., 128


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