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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 261
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262 Louis Schlaefli

vermählen zu dürfen, „eo quod illa fuerit decepta et impraeg-
nata" (Ibid., 144 vo).

Paulus Ignatius Procoppius (Prokopp), „Procurator Ecclesiae
in Ulm", hatte am 18.08.1666 Probleme mit der Einziehung der
Zinsen für die Kirche; Erzpriester Haffner von Offenburg soll
über die Sache informieren (Ibid., 196 u 199 vo). Eine Erneuerung
der Güter und Zinsen soll stattfinden (Ibid., 214 vo). Am
27.03.1669 bittet er, man möge ihm den ehemaligen Lohn (26
Livres und 10 Fiertel Gerste) darreichen, da er viel Arbeit hat. Er
bittet auch um die Erlaubnis, ein Haus für den Sakristan mit
Mitteln aus der Kirchenkasse zu bauen (G 6312, 455 vo); nachdem
sich aus den alten Akten ergeben hat, dass dies aus Kirchenmitteln
geschehen soll, wird der Bau genehmigt; der Lohn des
Schaffners wird aber auf 17 Livres herabgesetzt (Ibid., 466 vo).
Am 14.02.1680 meldet er, dass die Gültleute, welche die Kirchengüter
bauen, seit sechs Jahren nichts mehr einbezahlt haben
(G 6314, 58 vo).

Am 03.11.1666 meldet der Magistrat von Haslach dem Geistlichen
Rat den Skandal, welcher durch einen ehemaligen Sakristan
, Jacob Schmidt, verursacht wird; es ist die Rede von Visionen
und falschen Wundern, welche in einem Wald bei Haslach stattgefunden
haben sollen; man möge diese Heuchelei nicht weiter
dulden. Der Rat wünscht eine Information des Pfarrers darüber
und wirft ihm vor, diesen Skandal geduldet zu haben, ohne die
Obrigkeit zu benachrichtigen (G 6311, 231). Am 18. erhält man
in Molsheim die Zettel, welche Schmidt angeschlagen hatte, offenbar
, um das Publikum von der wunderwirkenden Quelle, die
er im Wald gefunden hat, zu benachrichtigen (Ibid., 240). Erst
am 01.12. erhält man in Molsheim die Informationen des Pfarrers
über das angegebene Wunder (Ibid., 242). Am 15. wird die
Sache entschieden: es ist kein Wunder geschehen und die Quelle
sei als profan zu halten (Ibid., 244 vo).

Am 10.11.1666 wird eine Untersuchung über die Fundation
und die Einkünfte der Kaplanei in Ettenheim eingeleitet (Ibid.,
235 vo), was dem Abt von Ettenheimmünster missfällt (Ibid.,
241 vo).

Der Markgraf von Baden versucht am 17.03.1667 seine Macht
zu erweitern: er prätendiert auf das „jus collectationis" über die
Abtei Schwarzach, welche dem Bistum unterstellt ist (Ibid., 276
vo).

Am 23.06.1667 wird wieder ein Kaplan nach Ettenheim präsentiert
, was schon eine geraume Zeit nicht mehr geschehen
war, weil die Einkünfte verschwunden waren. Nun haben sich
die Abtei und die Gemeinde vereinbart, um dem zukünftigen
Kaplan seinen Unterhalt zu versorgen (G 1420, 427).


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