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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 266
(PDF, 95 MB)
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Ortenau-Collectanea des 17. Jahrhunderts aus dem Straßburger Kapitelarchiv 0(y7

Gulden zur Stiftung eines Kapuzinerklosters bereitgestellt, und
zwar „wo es mein Gemahlin ... am besten und bequemlichsten
finden werden"8. Am 18.03.1671 übersendet der Bischof dem
Geistlichen Rat in Molsheim einen Brief seiner Schwester, Maria
Franziska, Witwe des Markgrafen Leopold, „pro admissione PP.
Capucinorum in Kippenheim". Der Geistliche Rat stimmt zu (G
6313, 198): was sich in Ettenheim nicht verwirklichen konnte,
soll nun hier geschehen. Am 15.04.1671 wird der Gemeinde Ettenheim
geantwortet, der Bischof habe inzwischen die Erlaubnis
zu einer Gründung in Kippenheim, das nur eine halbe Stunde
weiter liegt, gegeben. Damit die Untertanen nicht zuviel belastet
seien, reiche die „Mission" in Kippenheim (Ibid., 204).

Am 08.07.1671 bitten die Kapuziner von Offenburg um die
Zusendung einer Kopie des Reskripts des Bischofs an den Provin-
zial, in welchem er die Errichtung einer Residenz in Kippenheim
erlaubt, um es in ihr Archiv einzuverleiben (Ibid., 248). Am
17.02.1672 bittet die Prinzessin um die Zusendung des Dekrets,
nach welchem die Kapuziner, nach Erlangung der päpstlichen
Genehmigung, in den Besitz ihrer Residenz („in possessionem
domus missionariae in Kippenheim") treten können. Sofort erhalten
der Erzpriester und der Kämmerer des Ruralkapitels von
Lahr die Befugnisse, die Kapuziner „in actualem, realem et personalem
possessionem loci et domus missionariae" einzuführen
(Ibid., 330). Am 28.02.1674 bittet Pater Ernestus, Superior der
Kapuziner in Mahlberg (bis jetzt war die Rede von Kippenheim),
man möge seinen Mitbrüdern die Verwaltung der Pfarrei Kippenheim
für ein Jahr anvertrauen, da der dortige Pfarrer in ihr
Noviziat eintreten wird (Ibid., 567).

Der Abt von Allerheiligen verweigert am 10.06.1671 die Bezahlung
des „subsidium charitativum" für den Rückkauf der
Grafschaft Oberkirch. Der Geistliche Rat bittet den Bischof, nicht
darauf zu drängen, da der Prämonstratenser-Orden ihn in Rom
verklagen könnte und der Bischof dort in „Disreputation" kommen
könnte; man rät ihm, mit dem Prälat zu verhandeln, damit
er doch etwas beisteure („de moderata quota tractari „) (G 6313,
220).

Der Abt von Schwarzach unterbreitet dem Geistlichen Rat am
21.08.1672 etliche Klagen gegen den Markgrafen von Baden.
Dieser usurpiere sein Jagdrecht in den Wäldern; er überlade auch
seine Untertanen mit der Salzsteuer usw. Die Klagschrift wird
weitergeleitet (Ibid., 393-394).

Das Pfarrhaus in Kappel am Rhein befindet sich am 31.08.1672
in einem ruinösen Zustand. Man sollte die Einkünfte des frei
stehenden Lehens Hag zur Reparatur benutzen; in Molsheim hat
man einen teuren Voranschlag erhalten; man findet dort, die


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