http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2011/0385
Heinrich Ostertag - Scharfrichter der Freien Reichsstadt Gengenbach
werden aber der dritte Adam Mischer lenger In Verhärtung pleihen
sollen Haben sie dem Oberpotten Angezeigt dz sie sich Zuesammen
Verpünden unnd mit einander Heben Unndt legen auch ohn einander
nicht Herauser wollen unnd solche Zuein trutz Hr Schultheisen erpot-
ten, Alfs Ist Erkhandt Er Adam solle Zueferneren wohlverdienter Straff
20. Ib. Verbessern unnd Ohne Einige Gaad selbige Abzuerichten.50
Unter dem 10. April 1629 findet sich wieder ein Hinweis auf
(eine) als Hexe(n) hingerichtete Frau(en). Aber wiederum kein
Hinweis auf die Arbeit des Scharfrichters.
Gebottener Rath den 10. t(en) Aprilis Ano. 1629.
Umb die Urgichten so Jüngst die Judizierte Unholden Zue Zeell bek-
handt, soll zue begehertem bericht ahn die Herren von Zeel geschrieben
werdend
Der Gengenbacher Scharfrichter war auch für das „Hohe Gericht
der freien Reichstadt Zell für ein Wartgeld zuständig.
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