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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 398
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2011/0399
Das Naturschutzgebiet „Unterwassermatten" ^OQ

geleitet wird (der östliche Teil wurde mit dem Wasser des Dorfbaches
und des Bruchgrabens bewässert).

Er schreibt u.a. „Das ganze Wasser, das aus dem Dorfbach abgeleitet
wird, wird nur zur Bewässerung der Stöckmatt und den
Breitmatten verwendet/'

Anscheinend hat der damalige „Wässerer" Adolf Bürkle, der
von der Gemeinde bezahlt wurde und für die Bedienung der Stellfallen
und für die Bewässerung der Matten zuständig war, immer
wieder geschummelt und das Wasser nur bestimmten Leuten zukommen
lassen (Freunde, Bestechung?), obwohl er schon im Januar
1879 genaue Instruktionen hatte, wie das Wasser verteilt
werden muss.

Weil der „Wässerer" weiterhin unehrlich war, musste er sogar
vor das Bezirksgericht und wurde dann 1884 von Bürgermeister
Kopf entlassen, vom Gemeinderat aber wieder eingestellt.

Nachdem die Streitereien um das Wasser trotzdem weitergingen
, wurde im Sommer 1884 von der Gemeinde Niederschopfheim
und Dundenheim eine „Schutter- und Unterwässerwiesen
Genossenschaft" gegründet.

Die Genossenschaft gab sich eine Satzung, die am 19.6.1884
im „Ortenauer Boten" und 22.6.1884 in der „Lahrer Zeitung" öffentlich
bekannt gemacht wurde.

Darin war genau geregelt, wer, wo und wie lange Wasser bekommen
darf. Die Überwachung der Wiesenwässerung, die Verteilung
des Wassers und die Bedienung der Stellfallen oblag dem
„Wässerer- und Wiesenwart", der auch haftbar gemacht wurde,
wenn durch seine Schuld Schäden am Bewässerungssystem oder
an den Wiesen entstehen sollten. Dafür wurde in der Satzung
unter IV eine „Instruktion" für den „Wässerer" aufgenommen.


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