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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
91. Jahresband.2011
Seite: 412
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2011/0413
Der jüdische Friedhof von Mackenheim im Unterelsass

Günter Boll

413

Der jüdische Friedhof am Schlettstadter dessen,1 der Mackenhei-
mer Judengarten, der 1682 von den Ettenheimer Juden im
Schmieheimer Gewann Steinhalden angelegte Begräbnisplatz 2
und der jüdische Friedhof auf dem Kuppenheimer Mergelberg3
gehören zu den weit außerhalb ihrer Wohnorte gelegenen Nek-
ropolen der beiderseits des Oberrheins ansässigen Juden. Die um
der ungestörten Totenruhe willen gesuchte Abgeschiedenheit
dieser nach und nach erweiterten und zum Teil bis heute von
mehreren jüdischen Gemeinden gemeinsam benutzten Begräbnisplätze
folgt einer rituellen Vorschrift, die der Schreiber der
zweitausend Jahre alten Tempelrolle vom Toten Meer4 wie folgt
formuliert hat:

„Du sollst nicht handeln wie die anderen Völker: Überall begraben
sie ihre Toten, und sie begraben sie sogar in den Häusern.
Du aber sollst entfernte Stätten in eurem Lande aussuchen, an
denen ihr die Toten begrabt; zwischen vier Städten soll ein Platz
ausgesucht werden, wo die Toten begraben werden/'

Einem Rechtsstreit zwischen der Burgerschafft deß Nidern dorffs
Mackhenheim und dem Edlen vnd vesten Junker Christof Brosinger
von Sternenberg, in dem es unter anderem um die Nutzung des
gemeindeeigenen Waldes in der Umgebung der Mackenheimer
Mühle ging, ist die erste Erwähnung des unweit der Mühle im
Auwald gelegenen jüdischen Friedhofs in den einschlägigen
Quellen des unterelsässischen Bezirksarchivs in
Straßburg zu verdanken. Aufschlussreicher als das, was
dem zwölf Klagepunkte umfassenden Memorial der Beschwerdeführer
zufolge am 25. September 1608 von
wegen der Judenn vnd Irer begreptnus zur Debatte stand,5
ist indessen ein gleichfalls in Straßburg archivierter Bericht
des Marckolsheimer Amtmanns Peter Ernst von
Lützelburg an die Zaberner Regierung des Bistums
Straßburg vom 4. Juni 1629, der das hohe Alter des auf
dem linken Rheinufer gelegenen Friedhofs bezeugt,6
auf dem bis 1755 auch die Breisacher Juden bestattet
wurden:

E[uer]: G[naden]: vnnd g[unsten]: soll Ich vnnderthenig
zuoberichten nicht vnderlafsenn, wie daß die Judenschafß
hieoben Nun vor vilen: vnnd vnuerdenckhlichen Jahren In
diser Refier Ir begreptnus Im Gemeinen Bann Mackhenheim
gehaptt, vnd noch Aldort haben, Aber solcher begrepttnus

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