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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 48
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Hans Harter

Das Schiltacher
Rathaus um 1885.
Der junge Mann ganz
rechts steht auf dem
alten Pranger. -
Vorlage: Sammlung
H. Harter.

mann hielt fest: „Behörigen Orts
durchaus zum Vollzug gebracht"110.

Unterdessen war der junge Wollenmayer
, der der Hinrichtung
hatte zusehen müssen, vom Scharfrichter
am Rathaus an der Pranger
gestellt und „mit Ruthen ausgehauen
" worden, wofür er 40 Kr.
Lohn ansetzte. Noch am selben
Tag brachte ihn der Steckenknecht
über die Grenze und erhielt dafür
10 Kr. Transport gebühr.111 Dies war
gleichfalls eine „Schandstrafe", mit
der Funktion, den Delinquenten zu
brandmarken und abschreckend zu
wirken. Sie wurde mit der Landesverweisung
kombiniert, wobei
nicht bekannt ist, ob der Sepple
danach von seinem Bettler- und
Jaunerleben Abstand nahm oder
nehmen konnte.

Bei den abschließenden Kostenabrechnungen
wurden nicht nur
die Lieferungen der Wirte und
Handwerker, sondern auch die von
den Bürgern geleisteten 896 Tag-
und Nachtwachen (ä 22 Kr.) genannt
. Das Oberamt wollte diesen
Posten jedoch nicht anerkennen: Die Schiltacher hätten den
Fall nicht in das „billigere" Hornberg abgeben, sondern in ihren
Mauern haben wollen, sodass sie für die Wachen nichts verlangen
könnten. Auch die „Extrabonification", die das Stadtgericht
für Amtmann Späth und seine „große Mühewaltung" in einer
Höhe von 67.30 Gulden beantragte, wurde vom Stuttgarter Regierungsrat
auf 50 Gulden reduziert.112

„Anekdoten, Erzählungen und Sagen,

wie solche heute noch im Munde des Volks cursieren"

Wie aufsehenerregend die damaligen Ereignisse waren, zeigen
die von Lehrer Höflin noch hundert Jahre danach gehörten
„Anekdoten, Erzählungen und Sagen". Vor allem der Weiße
Bettelbub beschäftigte die Phantasie. So wurde erzählt, dass er
angesichts des Galgens Humor bewiesen und zum Scharfrichter
gesagt habe: „Wenn du beim Henken etwas glimpflich mit mir


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