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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 78
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7 g Heinz G. Huber

Die Konferenz, die im Januar und Februar 1774 in Gengenbach
fortgesetzt wurde, beschloss gemeinsame Maßregeln61, um
nicht nur „landschädliche Leute" aus der Ortenau zu verjagen,
sondern sich von ihnen zu befreien. Jeder Reichsstand sollte das
Betteln auswärtiger Armer verbieten und sich um seine eigenen
Armen kümmern. Vor allem die „Bettelsuppen vor den Klosterpforten
" sollten bei Zuchthausstrafe verboten werden. Die Zigeuner
sollten für vogelfrey erklärt werden. Um sie vor dem Betreten
des Landes zu warnen, sollten Zigeuner- und Vagantenstöcke errichtet
werden. Auf diesen Tafeln war zu lesen, dass Vaganten
und Zigeuner Galgen und Peitsche erwarteten, wenn sie die
Landesgrenze übertraten. Die Stöcke sollten auch diesen Text
enthalten: Zigeuner sind vogelfrei erklärt, auch ist alles Betteln und
Fechten überhaupt, nicht minder unter den Vaganten und herrenlosen
Leuten die Betrettung deren Nebenwegen bei Zuchthaus verboten.

Der gesamte Bereich zwischen Murg, Bleich, Rhein und der
Schneeschmelze des Schwarzwaldes sollte in vier Streifkantone
eingeteilt werden. Vorderösterreich schlug den Einsatz eines
einheitlichen Fahndungskorps vor.62 Bei Bedarf sollten Bürger
und Bauern die Mannschaften verstärken.63 Zigeuner sollten
nach Standrecht sofort am nächsten Galgen ohne Prozess
gehenkt werden, es sei denn, sie stellten sich selbst und verdienten
ihr Brot mit eigener Arbeit. Fremde, die beim Betteln
ertappt wurden, sollten drei Monate ins Zuchthaus gesteckt
werden und bei Antritt ihrer Strafe und Entlassung geprügelt
werden („Willkomm und Abschied"). Wenn ein Vagant bei
einem größeren oder gewaltthätigen Diebstahl ertappt wurde,
sollte er am nächsten Galgen oder an einem Baum gehängt
werden. Bei Verfolgung von Vaganten sollte die Nacheile gestattet
sein, ohne dass die Souveränität einer Herrschaft verletzt
war. Die bestehenden Zuchthäuser sollten genutzt werden, bis
in Offenburg ein neues Zuchthaus errichtet worden sei. Kinder
von Vagabunden sollten von verdorbenen Eltern weggenommen
werden und in einem Findelhaus, bei Handwerkern oder bei
christlichen Pflegeeltern untergebracht werden.

Als grundsätzlich verdächtig galten bestimmte Wandergewerbe
, die häufig von Jaunern zur Tarnung ausgeübt wurden.
Dazu zählten Scherenschleifer, Wannen-, Sieb-, Korb-, Bennen- und
Bienenkorbmacher, Strehlschneider, Sägenfeiler, Blechner, Hafenbinder
, Schnallenmacher, Mausfänger, Nonnenmacher (Sauschneider),
Apotheker, Wagenscherführer, Steinkrügler, Kimmelträger und Lumpensammler
.

Bald zeigte sich, dass die Gengenbacher Konferenzen ein
völliger Misserfolg wurden. Württemberg verlangte, dass allein
in seinem Gebiet zwischen Kniebis und Hornberg 300 Streifer


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