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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 103
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Recht und Rechtsprechung im ehemaligen Reichstal Harmersbach 03

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Hexenprozesse

Die Hintergründe der Hexenprozesse sind hinlänglich bekannt
. Auch nicht der kleinste Ort in Europa blieb von diesem
Wahn ausgespart. Dabei war es nicht das „finstere Mittelalter",
das dieses traurige Kapitel ermöglichte, sondern die zunehmend
aufgeklärte Neuzeit. Auch im Harmersbachtal wurden
Scheiterhaufen entfacht, aus vielerlei Gründen.

Die Pfandherren schienen die treibende Kraft für die erste
noch nachweisbare Hexenverbrennung im Jahre 1573. Es
wurde als besondere Gnade für die Hinterbliebenen gedeutet,
dass die damaligen Pfandherren, Georg von Seebach, Leonhard
von Kageneck und Sebastian Zorn von Bulach, nicht das gesamte
Vermögen einzogen, sondern einem der Söhne der hingerichteten
Appolonia Obrecht, zur leibnarung und notturft das
restliche Vermögen überließen. Jacob Obrecht beglich die geforderten
360 Gulden in vier Raten.20

Dass es den Pfandherren wirklich in erster Linie um persönliche
Bereicherung ging, belegt ein Hinweis aus den Harmers-
bacher Akten, es seye auch noch ein reicher Mann im geschrey, den
man haldt einziehen werde.21

Unter der Folter, deren Praktiken in den perversen Phantasien
der Peiniger, religiös Verblendeter oder habgieriger Menschen
keine Grenzen kannten, gestanden Männer und Frauen
gleichermaßen jede noch so abwegige Handlung, derer sie beschuldigt
wurden. Vor allem im 17. Jahrhundert, hauptsächlich
in den Jahren 1610-1625 und von 1640-1657 wurden
auch unter alleiniger Verantwortlichkeit des Harmersbacher
Gerichts 71 Frauen und 11 Männer (darunter ein Ehepaar) als

Die Gerichtsschreiber
des Reichstals
Harmersbach waren
ausgelastet. Besonders
nachhaltig hat de
Montlong den Schriftverkehr
gepflegt.


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