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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 104
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1 04 Karl-August Lehmann

Hexen und Hexenmeister hingerichtet, mehrheitlich durch
den Feuertod. Weitere neun nicht näher beschriebene Personen
wurden wegen derselben Anschuldigung justifiärt 1660 ist
Hans Damm als vermutlich letztes Opfer dieses Wahns hingerichtet
worden.

Allmählich ebbte die grausame Verfolgungswelle ab, Opfer
waren dennoch zu beklagen. So hat eine der Hexerei beschuldigte
Frau aus Angst vor dem Feuertod im gefängnuß mit
muthwilliger weißen ein bein in halß undt federn darzu gestoßen
und sich ... umbracht Immer wieder gab es auch später absurde
Anschuldigungen und Verleumdungen, ohne dass es nochmals
eine Hinrichtung gegeben hätte. Aber der Hexenglaube saß
tief. So schwadronierte noch 1724 ein Harmersbacher Bürger,
wann er Vogt wäre, er würde vor allen dingen hexen brennen wollen,
da er befragt wurde, ob er dergleichen wüßte, er repliciret, daß er
dergleichen genug wiße.

Begnadigungen

Als zuständige Instanz für Strafnachlass und Begnadigung erhielt
der Zwölferrat ein weiteres Instrument, bei Bedarf Willkür
walten zu lassen.22 Für den Harmersbacher Rat lag eine ganze
Reihe von sinnvollen oder auch weniger nachvollziehbaren
Gründen vor, um in Verhandlungen das gerechte oder ungerechte
Strafmaß zu finden. Mildernde Umstände erfuhren
Täter bei bisher einwandfreiem Lebenswandel, bei weiter zurückliegenden
Vergehen, wenn sie zu einer Straftat gezwungen
wurden oder Vorgesetzte das rechtswidrige Verhalten angeordnet
bzw. befohlen haben. Ebenso galt das allzu hohe oder kindische
Alter als straf mindernd.

Mehr als eigenartig war aber das Vorbringen von ohnwißen-
heit, wenn trunkhenheith geltend gemacht wurde und im Spiel
war oder über deßen überaus vornehmlich adelich herkommen und
distinguirte Standesmäßgikeit das Gericht ein Auge zudrückte.

Fazit

Recht und Rechtsprechung aus der Reichstalzeit sind mit heutigen
Maßstäben nicht zu vergleichen. Es war das stetige Bemühen
der weltlichen und geistlichen Autorität, nach den damals
als richtig angesehenen Maßstäben Sicherheit und Recht und
Ordnung in der Talschaft aufrecht zu erhalten, was auch weitgehend
gelang, zumal die Bevölkerung im Tal häufig auf sich
gestellt war und immer wieder zum Spielball verschiedener
Herren und Herrschaften wurde. Es dauerte noch einige Zeit,


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