http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0116
Rechtsprechung zu Stollhofen
Mutter- und Pfarrkirche St. Cyriak (mit einem Beginenkloster
1377), die um 1250 von dem Kloster Schwarzach „incorporiert"
worden war.
1511 hieß es das Rathaus betreffend: „die von Stolhofen geben
1 Pfund Pfennig erblich von der Badstube beym Rathus die jetzt Daniel
Bader innhat lut seines Briefs". Die Badestube - ein markgräfliches
Lehen, beim Rathaus gelegen - hatte Daniel Bader gepachtet
.10
Im Jahre 1588 finden wir das Rathaus wieder in den Akten.
Der Bürger Veitts Ratz zu Stollhofen hatte seine „Behausung an
dem Rathausgässlein"'. Um 1630 (von Johann Jacob Arhardt)
wurde von Stollhofen ein Stadtplan erstellt, in dem man u. a.
auch das Rathaus, an der Großen Gasse (heute Herrenstraße)
gelegen, erkennen kann.11,12
Urteile
Dass zu Stollhofen auch Todesurteile ausgesprochen wurden,
ersehen wir aus den Akten. Die Urteile wurden unter den Lauben
des Rathauses in der „Großen Gasse" (Herrenstraße) am
Marktplatz gesprochen. Man ging auch mit den eigenen Bürgern
nicht gerade zimperlich um. Turmstrafen wurden im Bürgergefängnis
„bei Wasser und Brot" abgesessen. Prangerstrafen
fanden vor dem Rathaus statt. Kirchenstrafen waren besonders
für die Frauen schrecklich, da sie jedermann mit einem Stock
1630 GLA HPK.
fol. 56 Stadtplan von
J. J. Arhardt mit
Rathaus (Pfeil).
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