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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 120
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120 Ernst Gutmann

6.8.1652

Jud Hirzel der Jude von Stollhofen und sein Tochtermann (Schwiegersohn
) besitzen mehrere bürgerliche Häuser, die sie gekauft haben und
nun bewohnten. Man musste ihnen, aus altem Herkommen, die
Bürgerrechte verweigern.

29.4.1653

Drei Metzger von Strafsburg wollten 148 Schweine durchführen und
auf dem Markt zu Rastatt verkaufen, hatten aber an der Zollstätte 26
Tiere verschwiegen. Befohlen wurde nun, dass diese 26 nach der Beschaffung
der nötigen Atzung (Tutter) bis auf weiteres in Arrest zu
halten sind.

3.2.1654

Beklagt sich Jud Hirzel zu Stollhofen über den Prälaten zu Schwarzach
. Über den vorgekommenen Schlaghandel im Klostergebiet. Der
Jude Boryh (Schwiegersohn), der für Hirzel im Klostergebiet unterwegs
war, soll gehört haben wie der Schaffner von Schwarzach befohlen
habe, die Schwarzacher und Ulmer sollen ihn „Tradieren". Der
Prälat habe nun seine Sachen (die des Juden) und Schulden (Forde-
rungen) in Arrest (eingezogen) gelegt.

25.2.1654

Stadtschultheiß zu Stollhofen J. Carl Campanus in seiner Verantwortung
gegen den Jud Hirzel. Der Jude habe das dem Seiler verkaufte
Hanf nicht liefern wollen, das vom Schultheiß und Untervogt bestellt
worden war. Es will nichts damit zu tun haben, dass im Stab
Schwarzacher sein Vermögen beschlagnahmt sei.

25.2.1654

Untervogt, Hans Ernst Sohn, genannt Jacob Ernst unlängst angenommenen
welschen (französischen) Bub, ist flüchtig hat allerdings ein
Kalb mitgenommen. Soll gesucht werden.

18.10.1654

Schultheiß zu Stollhofen Campanus u. Untervogt Mayer. Die zur
Frankfurter Herbstmesse fahrenden Kaufleute sind nach altem Herkommen
zu Lichtenau am Bach abzuholen, durch die Stadt passieren
zu lassen und bis Rastatt zu geleiten. Von dort aus übernehmen die
Rastatter das Geleit bis nach Ettlingen oder Mühlburg.

23.10.1654

Untervogt zu Stollhofen wegen unerlaubten Hanfhandel eines Soldaten
, an Christian Schmidt Corporal (Kompanieführe und Maquaten-
ter). Martin Fröhlich unerlaubten Handel in Höhe von 14 Dukaten.
Soll mit 50 Reichstaler und acht Tagen im Turm bestraft werden.


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