Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 123
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Rechtsprechung zu Stollhofen *| 2 3

in Bischweier ermordet und die zerstückelte Leiche
in die Murggeworfen hatte, ging er nach Stollhofen.
Dort fand er Unterschlupf hei dem Kuhhirt Claus
Jung und seiner Ehefrau. Er erzählte, dass ihn seine
Frau weggeschickt habe. Kurze Zeit später brachte
er auch den Stollhofener Kuhhirt Claus Jung um
und ging nach Bischweier zurück. Dem Untervogt
von Kuppenheim wurde befohlen, den besagten
Mörder in Bischweier zu verhaften und nach Stollhofen
ins Gefängnis zu bringen.

Der Täter hatte der Witwe von Claus Jung die
Ehe versprochen. Ob nun auch die Ehefrau an dem
Mord beteiligt war, ist aus den Akten nicht zu ersehen
.

Am darauf folgenden Freitag zogen die Richter
und Räte der Stadt, angeführt vom Untervogt, dem
Täterpaar und dem Pfarrer, gesichert durch die Bürgerwehr
die Stadt hinaus. Von vielen Schaulustigen
begleitet erreichten sie den Galgenbuckel, an dem
der Henker schon sein Werkzeug bereitgelegt hatte.

Zuerst wurde der Mann auf das Rad gebunden und „Tractiert".
Dann wurde die Frau mit dem Schwert hingerichtet, ihre Leiche kam
ebenfalls auf das Rad.

Dann wurde der vermutlich kaum mehr lebende Mann für
seine zwei Mordtaten gehenkt. Doch die Frau wurde christlich
auf dem Friedhof beerdigt, der Mann aber wurde unter dem
Galgen begraben. Vorher wurde seine Leiche mit Kalk überstreut
. Der Kalk löste den Körper in Folge so auf, dass keine
Reste übrig blieben. Nach damaligem christlichem Verständnis
musste somit die Seele des Mörders für ewige Zeiten im Fegefeuer
bleiben, die Seele der Frau konnte nach einer gewissen
Zeit der Buße das Fegefeuer verlassen.

1649 Stich vom
Obervogt (und Richter
des Amtsgerichts) von
Stollhofen, Johannes
Jacobus Datt, markgräflich
badischer
Konsul, Abgeordneter
zu den Friedensverhandlungen
Münster/
Osnabrück.
Original Gem.
Archiv Stollhofen.

13.5.1664

Untervogt: Der Heckenmüller habe einen Bub mit einem Schuss
schwer verletzt. Das Gericht verurteilte ihn zu 20 Reichstaler. Er
musste ebenfalls im Turm büßen. Außerdem musste er den Barbierlohn
und die Zehrungskosten tragen.

26.6.1664

Die Ehefrau des Johann Jacob Schwörers, Bürger und Heckenmüller
bitte um Nachlass der Strafe, da sie nicht besonders vermögend wäre.
Er wäre nun auch beim Rheinbau-Fron bei Iffezheim und habe ja
auch vier Wochen im Turm gebüßt.18


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