Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 148
(PDF, 83 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0149
1 4R Dagmar Rumpf und Willi Daferner

Wichtig war, dass das Geständnis nicht unter der Folter gemacht
wurde. Man hat Anna also das Beineisen abgenommen,
und sie wurde von der Strecke befreit. Sitzend bekannte sie nun
alle den Hexen stereotyp zur Last gelegten Straftaten: den Teufelsbund
, die Teufelshochzeit, die Teilnahme an Hexentänzen.
Ihr Hexenzeichen befinde sich an der linken Seite. Nun sollte
sie ihre Komplizen verraten: Neun Menschen fielen ihr ein. Inzwischen
war die Nacht hereingebrochen, und man ließ bis
zum nächsten Morgen von ihr ab.

Am anderen Tag wurde das Verhör fortgesetzt; Folter war
nun nicht mehr nötig. Anna berichtete von weiteren Hexentänzen
und wie sie bei diesen Tänzen Unwetter gekocht hatte, um
die Ernte zu vernichten. Zu den Tänzen sei sie auf dem Rücken
einer Katze geflogen. Sie „gestand", wie sie Menschen und Vieh
getötet habe. 22 Morde bekannte sie. Sie nannte weitere 46
Personen als Komplizen, darunter viele, die später verhaftet
und verurteilt wurden.

Anna Habicht gab zu, andere Menschen zur Hexerei verführt
zu haben, sogar ihre eigenen Kinder, Klaus Blödt und
Anna Lutz. Beide wurden später ebenfalls verurteilt und hingerichtet
. Am Ende bekannte sie, die Hexerei nie gebeichtet und
Hostien den Schweinen oder Hunden zum Fraß vorgeworfen
zu haben. Das Protokoll endet damit, dass Anna dem Beichtvater
übergeben wurde, der sie auf den Tod vorbereiten sollte. Die
Geständnisse ähneln sich in auffallender Weise. Es ist davon
auszugehen, dass den Beschuldigten Suggestivfragen gestellt
wurden, die diese nur noch mit Ja oder Nein beantworten
mussten. In allen Fällen umfasste das Geständnis stereotyp
sämtliche im Baden-Badener Landrecht aufgeführten Hexenvergehen
.

Was danach geschah, ist nur noch summarisch protokolliert
. Nach dem Verhör dreier weiterer Personen erfolgte die
„Besiebnung", d.h. vor sieben Zeugen wurde die „Urgicht", die
summarische Aufzeichnung der Bekenntnisse, verlesen. Die
Angeklagten sollten ihr Geständnis noch einmal - ohne Folter
- bestätigen, und sie taten dies auch. Unter der Folter war ihr
Lebensmut zusammengebrochen. Dann wurde der endliche
Rechtstag festgelegt, der formale Abschluss des Verfahrens mit
öffentlicher Verlesung von Geständnis und Urteil.

Das Verfahren endete mit der Hinrichtung, d.h. der Verbrennung
auf dem Steinbacher Galgenbosch. Die Hinrichtungsstätte
befand sich an der Alten Landstraße auf einer Anhöhe des
Grünbachtals. Die Hinrichtungen selbst wurden nicht protokolliert
, aber die „verbrannten Hexen" sind immer wieder erwähnt
. Ein Chronist der Jesuiten berichtete darüber.7


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0149