http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0150
Die Hexenprozesse 1628-1630 im Amt Steinbach
Wahrscheinlich hat sich die Hinrichtung so abgespielt: Die
Verurteilten, nach der Folter sicherlich nicht mehr fähig selbst
zu gehen, wurden auf Karren vom Oberen Stadttor zur Hinrichtungsstätte
gefahren und dort auf Scheiterhaufen verbrannt.
Möglicherweise hat man sie vor der Verbrennung erdrosselt
oder enthauptet. Ihre Asche wurde in alle Winde zerstreut, um
ihre Existenz vollkommen auszulöschen.
Beispiel eines Protokolls: Klaus Blödt aus Neuweier
Original Protokoll 4,
Seite 1. Generallandesarchiv
Karlsruhe,
Signatur 61/12641.
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