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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 188
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188 Ralf Bernd Herden

forderten für Hauger „eine gerechte Strafe" und plädierten bei
Wipfler auf Freispruch. Die Plädoyers der Verteidiger mussten
zwangsläufig teilweise gegen einander laufen, weil sich die Angeklagten
ja gegenseitig belasteten.

Verurteilt wurden beide Angeklagten wegen gemeinschaftlich
begangenem Totschlag. Karl Hauger zu siebeneinhalb
Jahren Zuchthaus (und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte
auf weitere fünf Jahre), Franz Wipfler zu vier Jahren
Gefängnis. Das Schwurgericht konnte Mord nicht bejahen,
weil es die „niedrigen Beweggründe" nicht mit voller Überzeugung
bejahen konnte. Mildernde Umstände für Karl Hauger
kamen jedoch ebenfalls nicht in Betracht.

Der II. Akt: Bundesgerichtshof Karlsruhe

Staatsanwaltschaft und Verteidigung ließen das Urteil durch
den Bundesgerichtshof überprüfen. Die Staatsanwaltschaft mit
dem Ziel, eine Verurteilung wegen Mordes zu erreichen, die
Verteidigung mit dem Ziel, für die Angeklagten auch materiell
günstigere Urteile zu erreichen. Die Verfahrensrügen der Angeklagten
wurden verworfen, der Verfahrensrüge der Staatsanwaltschaft
stattgegeben. Das Verfahren wurde zur erneuten
Verhandlung und Sachaufklärung an das Schwurgericht Karlsruhe
verwiesen.

Der III. Akt: Schwurgericht Karlsruhe

Vor dem Karlsruher Schwurgericht musste der Fall komplett
neu aufgerollt werden. Der I. Strafsenat des Bundesgerichtshofes
hatte entschieden, dass das Offenburger Schwurgericht
zwar richtig festgestellt habe, dass die Tötung Anton Reinhardts
grausam gewesen sei. Jedoch habe man nicht genügend
Feststellungen getroffen für die gerichtliche Entscheidung, dass
den Angeklagten diese Grausamkeit nicht zu Bewusstsein gekommen
sei.78

Vor dem Karlsruher Schwurgericht gab sich Hauger als kleiner
und am Ende schwer enttäuschter Parteigenosse. 1930 sei
er in die Partei eingetreten, weil sie die Abschaffung der Arbeitslosigkeit
versprochen habe. Dann habe er das Interesse
verloren und 1933 nur deshalb rückwirkend Parteibeiträge bezahlt
, um sich das berufliche Fortkommen wegen der niedrigen
Mitgliedsnummer zu erhalten.

Nochmals fand eine eingehende Einvernahme aller verfügbaren
Zeugen durch das Gericht statt. Es ergab sich hier-


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