Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 200
(PDF, 83 MB)
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200 RenateDemutn

mark. Zur Beschaffung des Kaufpreises sollten alle Freistetter
Grundstücke des David Schüft verkauft werden, die jedoch
wegen der Hypothekenbelastung nur einen Teilbetrag erzielen
konnten. Den Restbetrag wollte man mit einer Hypothek auf
die Grundstücke der Mutter aufbringen. Diese willigte jedoch
nicht ein, ihre Grundstücke zu belasten, wollte sie vielmehr
ihren Enkelkindern überschreiben. Da wurde beschlossen, die
Mutter zu beseitigen.

Es wurden Schlaftabletten gekauft, der Mutter in Kaffee und
Speisen gemischt, um die Frau krank erscheinen zu lassen. Man
verbreitete, sie habe einen Schlaganfall erlitten. Der herbeigerufene
Arzt bestätigte dies zwar nicht, dennoch sagte man Verwandten
und Nachbarn, ihr Herz sei ganz schwach. Nochmals
verabreichte man der Mutter Schlaftabletten und als diese nicht
die gewünschte Wirkung zeigten, beschloss man, ihr ein Taschentuch
in den Mund zu stopfen, um sie zu ersticken.

Durch Urteil des Landgerichts Offenburg - Schwurgericht -
vom 21. November 1931 wurden die Angeklagten Karl Wiederrecht
aus Rheinbischofsheim und Sofie Schüft wegen gemeinschaftlichen
Mordes zum Tode verurteilt.

Der Angeklagte David Schüft wurde wegen Beihilfe zum
Mord und erschwerter Kuppelei zu einer Zuchthausstrafe von
12 Jahren verurteilt. Aufgrund eines Gnadengesuchs für Sofie
Schüft wandelte der Justizminister am 25. Mai 1932 die Todesstrafe
in eine lebenslange Zuchthausstrafe um. Ein Gnadengesuch
des Karl Wiederrecht wurde abgelehnt und angeordnet,
dass die Hinrichtung im Hof des Bezirksgefängnisses Offenburg
durchgeführt werden sollte. Die Hinrichtung fand am 30. Mai
1932 statt.

Anmerkungen

1 Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Freiburg, Bestand A
21/1 Nrn. 640, 641.

Renate Demuth, Oberfeldstraße 7, 77866 Rheinau-Freistett


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