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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 201
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Gefängniserinnerungen -
Historisches und Anekdotisches

Klaus C. Kauf mann

Wohl selten kann jemand für sich in Anspruch nehmen, dass
er Zeiten seiner Jugend im Gefängnis zugebracht hat, allerdings
nicht als Insasse, sondern als Sohn eines Justizbeamten.
Daher habe ich in meiner Erinnerung gekramt, was von damals
noch gegenwärtig ist. Der Beruf meines Vaters brachte es mit
sich, er war Beamter im Strafvollzugsdienst, dass wir im Jahre
1959 in die Dienstwohnung des Amtsgerichtsgefängnisses
Bühl eingezogen sind. Wir, das sind meine Eltern, meine beiden
jüngeren Schwestern und natürlich, ich. Wohnungsmäßig
bedeutete es für uns Kinder einen Fortschritt, erhielten wir im
Gegensatz zu vorher doch jetzt zwei Kinderzimmer und ein
Bad, wenn auch nur am Freitag mit warmem Wasser, weil an
diesem Tag das Wasser zum Duschen für die Gefangenen angeheizt
wurde. Sonst gab es kein fließend warmes Wasser. Nun
wohnten wir tatsächlich mit den Gefangenen quasi Tür an Tür.
Die Diensträume und auch Zellen waren nur durch einen Glas-
abschluss (das war eine Holztür, im oberen Teil mit Sprossen
und Glasscheiben) von unserer Wohnung getrennt, oder befanden
sich im Stockwerk über uns. Aufgrund dieser räumlichen
Nähe erlebten wir den Gefängnisalltag, fast als ob wir
selbst eingesessen wären. Wohlgemerkt, ich erzähle aus der
Mitte der fünfziger Jahre bis Mitte der sechziger Jahre des vorigen
Jahrhunderts. Und das meiste lässt sich nur erzählen,
wenn man auch einen privaten Einblick in die Familie gewährt
. Vermutlich ging es beschaulicher zu als heute, wenn
auch die damals dienstlich handelnden Personen dies anders
beurteilen würden.

Der Strafvollzug diente noch der Strafe und Abschreckung,
von Resozialisierung und Wiedergutmachung war so gut wie
noch nichts zu vernehmen. In damaliger Zeit waren noch Taten
mit Gefängnisstrafe bedroht, von denen wir uns dies heute
überhaupt nicht mehr vorstellen können. Man konnte verurteilt
und eingesperrt werden, wenn man wilderte oder schwarz
Schnaps brannte, allerdings auch nur, wenn man erwischt
wurde. Verletzung der Unterhaltspflicht oder gelebte Homosexualität
büßte man mit einer Gefängnisstrafe. Bettelei wurde
mit Gefängnis bestraft. Natürlich wurden auch Einbruchsdieb-


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