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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 232
(PDF, 83 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0233
O O O Andre Gutmann unter Mitwirkung von Tobie Walther

wähnung von Bohlsbach zunächst einmal ein Problem dar,
wird diese dadurch doch in Frage gestellt! Ist mit der Urkunde
in Bezug auf Bohlsbach also auch das Datum 961 falsch? Müssen
wir uns fragen, ob das 1050-jährige Jubiläum der Ersterwähnung
des Orts 2011 zum falschen Zeitpunkt abgehalten
wurde? Ist demnach der Ort der Ersterwähnung Bohlsbachs ein
anderer und zwar erst die Urkunde Kaiser Ottos II. von 973, die
von der Forschung als zweifelsfrei echt eingestuft wird? Dies
wäre zunächst der logische Schluss, doch hieße das, die Problematik
um die auf das Jahr 961 gefälschte Urkunde in ungerechtfertigter
Weise beiseite zu schieben. Denn es existieren
verschiedene Hinweise darauf, dass es sich bei dieser Urkunde
nicht um eine Ganzfälschung, sondern eben nur um eine formale
Fälschung handelt, die zumindest in bestimmten Teilen
ihres Inhalts, darunter auch denjenigen, die Bohlsbach betreffen
, auf Basis einer älteren Vorlage hergestellt wurde, die tatsächlich
um oder gar im Jahr 961 entstanden sein könnte.
Diesen Hinweisen nachzugehen ist das vorrangige Ziel der
vorliegenden Untersuchung.

Dazu ist zunächst eine Einordnung der gefälschten Urkunde in
ihren Entstehungszusammenhang nötig. Die Fragen nach dem
Urheber, Zeitpunkt und Zweck einer Urkundenfälschung dienen
dazu, ihren Inhalt sowohl in Bezug auf die Zeit, in der sie
gefälscht wurde, als auch in Bezug auf die Zeit, auf die sie gefälscht
wurde, einordnen zu können. Dabei ist festzuhalten,
dass die vom Erzpriester Ludwig hergestellte Fälschung auf das
Jahr 961 nur eine einer ganzen Reihe von Urkundenfälschungen
ist, die unter Bischof Burkhard von Straßburg angefertigt
wurden.8 Dessen Regierungszeit von 1141 bis 1162 ist in der
Forschung geradezu berüchtigt für eine Reihe von Fälschungen
in seinem Auftrag, die sich nicht nur auf den Bereich der Urkunden
beschränkte. Besonders kurios mutet etwa eine Reliquienfälschung
an, an der Burkhard federführend beteiligt war:
1143 behauptete das Straßburger Chorherrenstift St. Thomas,
in einem Grab in ihrer Kirche ein Bleitäfelchen gefunden zu
haben, das beweise, dass das Stift im Besitz der Reliquien des
Heiligen Florentius sei. Dagegen protestierten jedoch die Chorherren
des Stifts Haslach im Elsass, die den Besitz der Reliquien
des Florentinus in ihrer Kirche beanspruchten. Burkhard unterstützte
dies, indem er den Haslacher Reliquienschrein am
25. Oktober 1143 öffnen ließ und die vorgefundenen Gebeine
als Überreste des Heiligen anerkannte; der Schrein wurde daraufhin
wieder verschlossen und versiegelt. Am Tag danach ließ
Burkhard den Schrein erneut öffnen und fand die Gebeine wie-


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