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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 238
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0239
OOQ Andre Gutmann unter Mitwirkung von Tobie Walther

terverwaltung in Erinnerung zu behalten und keine Verwirrung
aufkommen zu lassen.

Bei einem Nekrolog handelte es sich in der Regel um ein
internes Verwaltungsinstrument einer geistlichen Gemeinschaft
, in unserem Fall also des Straßburger Domkapitels, das
eher nicht dazu bestimmt war, von Außenstehenden eingesehen
oder als Beweismittel in Rechtsstreitigkeiten mit auswärtigen
Konkurrenten eingesetzt zu werden. Gerade dazu diente
hingegen die Urkundenfälschung des Erzpriesters Ludwig. Sich
widersprechende Angaben in beiden Dokumenten, einem für
den internen Gebrauch benutzten Nekrolog und einer nur gegenüber
Auswärtigen genutzten Urkundenfälschung, konnten
so problemlos nebeneinander existieren. Dem Straßburger
Domkapitel war schließlich bewusst, welches Dokument den
korrekten Sachverhalt vermittelte.

Auf die prominente Rolle der Bohlsbacher Mansen als
Finanzierungsgrundlage des Anniversars verweist auch ihre
Positionierung ganz zu Beginn der Liste der sieben Orte bzw.
Höfe in der Ortenau. Vermutlich endeten in der älteren Schenkung
hier bereits die relevanten Informationen zu deren Gegenstand
und es waren nur noch die Angaben zur Datierung
enthalten.

Als Textgrundlage dieser älteren Schenkung sind Aufzeichnungen
innerhalb der Verwaltung oder des Archivs des Domkapitels
anzunehmen, auf deren Vorhandensein auch der Nekrologeintrag
hinweist. Sie könnten etwa in einer Zusammenfassung
der wichtigsten Inhalte in einer Besitzaufstellung oder
einer Sammlung von Traditionsnotizen enthalten gewesen
sein.30 Dass es sich dabei um eine tatsächliche Schenkungsurkunde
des 10. Jahrhunderts gehandelt haben wird, ist eher
unwahrscheinlich, da bislang praktisch keine echten Bischofsurkunden
des 9. und 10. Jahrhunderts bekannt sind.31

Vor diesem Hintergrund nimmt das konkrete Vorgehen des
Fälschers Ludwig in der Komposition seiner Fälschung etwas
genauer Gestalt an: Er verfertigte eine komplett neue Urkunde,
in die er jedoch zahlreiche Textbestandteile der älteren Schenkung
, insbesondere die Verortung und Beschreibung der Güter,
übernahm. Zunächst fügte er der ursprünglichen Liste der 16
Mansen in sieben ortenauischen Orten bzw. Höfen die beiden
vermutlich umstrittenen Mansen in Ober-Schäffolsheim im El-
sass hinzu. Die unterschiedliche Beschreibungsweise, also die
genaue Zuweisung von zwei Mansen nach Ober-Schäffolsheim
gegenüber der unbestimmten Zuweisung der übrigen 16 Mansen
zu den sieben Ortenauer Höfen, könnte ebenfalls ein Hin-


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