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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 312
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Karl Kopp

haft, allerdings nur indirekt im Verfahren der Catharina Keßel-
meyerin, Hanns Christoph Willigs Haußfrau, contra Maria Magdalena
Bitschin, Lorentz Kreßen Haußfrau, in pro injuriarum (wegen
Unrecht, Beschimpfungen) vom 1.11.1703. Das Kind der
Magd, mit einem Soldaten von dem Fuchßschen Regiment in Unehren
erzeugt, war getauft worden. Auf dem Heimweg auß der
Bettstund, die wegen der Kriegsgefahr auff dem Rathaus gehalten
werden musste, hatte die Klägerin mit der Magd Johanna ein Mitleiden
gehabt und zu den andern gesagt, die Johanna seye zu erbarmen
, daß sie im Schloß (Ruinen um den heutigen Storchen-
turm?) unter dem freien Himmel liegen und sich so elend behelfen
müße. Die Kreßin16 hatte geantwortet, es geschehe der Magd Recht
und es solle allen Huren so ergehen. Worauf die Keßelmeyerin zum
Gegenschlag ausholt: Die Kreßin möge gemach tun, denn wenn
mancher (Frau) an der Stirn geschrieben stund, was sie getrieben, so
müsste ihre der Mann deswegen fortlaufen.

Viel schmutzige Wäsche mit pikanten Details aus der jeweils
gegnerischen Familiengeschichte wird nun vor dem Rat
gewaschen: Welcher Familie mehr unehrenhafte Liebschaften
und uneheliche Kinder nachzuweisen seien. Wieder einmal
verschafft sich der Rat für den Augenblick Luft, indem er die
Parteien auffordert, dass sie sich entweder in der Güte miteinander
vergleichen, oder auff nächsten Ratstag ihre Kundschafften (Zeugen
) vorstellen sollen. Die „gütliche Einigung" wird wohl demnächst
wieder vor den Räten landen, denn in deme beide Partheyen
fort und ab dem Rathaus gegangen, müssen jene mit anhören
, wie der Keßelmeyer im Hinabgehen die Kreßin einen Dikkopf
Braitarsch, Mordhund und anderes geheißen und ihre auch gedrohet
. Von der Rathsstuben zum Fenster hinunter wird den Kontrahenten
gebotten, bey Vermeydung von 2 Pfund Pfennige Straff,
Frieden zu halten und einander weder mit Worten noch Werken zu
beleidigen. - Des Apothekers gewesene Magd Johanna und ihr
Elend sind vergessen.

Bey solcher Beschaffenheit aber crepiren und verderben

Sehr selten begründen Antragsteller vor dem Rat ihr Anliegen
mit der eigenen Armut, wie es die Susanna Linkin, Christoph
Herrschnitzen sei. Wittib tut. Sie besteht vermögproduzierten Zetls
(schriftlicher Beleg) auf einer Forderung auß Jacob Hermanns,
des Metzgers, Behausung, und dass sie als arme Wittib hochbedürftig
wäre (7.4.1701). Der Rat verschiebt die Entscheidung auf von
heut über 8 Tag. Aber die Linkin und ihre Forderungen tauchen
in keiner weiteren Sitzung auf. Vielleicht hat sich Liermann
mit ihr auch geeinigt. Der Stadtrat wünscht und fördert immer


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