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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 351
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Wie der Direktor des Offenburger Gymnasiums als Hochverräter 1849 ins Zuchthaus kam

gemeine Zuchthausstrafe, Schadensersatz an die Staatskasse
und Erstattung der Untersuchungs- und Straferstehungskosten.
„Dieses ebenso ungerechte als schmachvolle Urteil", schreibt Gagg
dazu, „vernahm ich mit Fassung und erklärte sogleich, dass ich dagegen
Rekurs heim Oberhofgericht ergreifen werde ... Diese unnötige
Barbarei des Gerichtshofes ... überraschte und enttäuschte mich aufs
äußerste. Die Überraschung und Entrüstung teilte der größte Teil der
Bewohner Offenburgs. Alle Bessergesinnten waren über die schmachvolle
Behandlung empört" Beim Schlussverhör am 29. Oktober
fungiert als Verteidiger der ehemalige, inzwischen zurückgetretene
Offenburger Bürgermeister Ree.

Gagg war als politischer Gefangener im Obergeschoss des
Neubaus von 1847 untergebracht, das nach dem badischen
Musterplan für Gefängnisse des Architekten Heinrich Hübsch
angelegt war. Durch die badische Strafrechtreform von 1845
war man ein gutes Stück vorangekommen auf dem Weg von
der mittelalterlichen Kerkerhaft zum modernen Strafvollzug.
Als U-Gefangener musste Gagg wahrscheinlich keine Sträflingskleidung
tragen und keine Häftlingsarbeiten leisten. Eingesperrt
zu sein in einer spartanisch ausgestatteten, engen und
vergitterten Zelle, kontrollierte Reglementierung des Tagesablaufs
, Berufsverbot, Ansehensverlust und Verzicht auf die Familie
waren allerdings Demütigung und Strafe genug. Zwar
konnte Gagg anfangs tagsüber mit seinen Mithäftlingen reden
und sogar Besuch empfangen und sein Essen vom nahen
„Zähringer Hof" beziehen, auch waren der preußische Wachkommandant
und das Personal zunächst freundlich und gefällig
. Durch einen Kommandantenwechsel jedoch verschlechterten
sich die Haftbedingungen erheblich und begannen unerträglich
zu werden. Gagg verfasste im Namen sämtlicher inhaftierter
politischer Gefangener ein Gesuch an das
großherzogliche Oberamt um „WiedergeWährung" der früheren
Begünstigungen, das leider unberücksichtigt blieb. Der
preußische Standortkommandant, Major von Baczko, lehnte
die Beschwerde als übertrieben ab, beklagte „förmliche Trinkgelage
", auch des Wachpersonals, im Gefängnis, Lotterleben
der Häftlinge und tagelange Spaziergänge im Hof. Er reklamierte
jetzt eine strengere Hausordnung: Essen und Trinken
nur zu festen, begrenzten Zeiten, lediglich eine Stunde Hofgang
täglich, Licht nur bis abends neun Uhr (nur „für die gebildete
Klasse" und nur für Unterhaltungsliteratur!), begrenztes
Schreibmaterial und Verbot aller Erleichterungen, die „sonst zu
einer bequemlichen Lebensweise" gehören.11

Erfolg hatte allerdings Rechtsanwalt Ree mit Gaggs Revision,
bei der neben dem nachweislichen Druck auf den Hauptunter-


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