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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 440
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440 Gernot Kreutz

den, Im Rosengarten, Am Fessenbacher Weg oder Am steinernen
Kasten. Bei der Untersuchung der Namen ergeben sich jeweils
unterschiedliche Deutungsansätze. Es fällt aber auf, dass
alle drei Namen zwanglos in einen sachlichen Zusammenhang
gebracht werden können, der sich auf eine alte Wirtschaftsform
, verbunden mit damaligen Rechtsbräuchen, bezieht.

Nach der 1860 erfolgten amtlichen Festschreibung dieser
drei benachbarten Gewanne, die von alters her die Kontinuität
ihrer Namen bewahren konnten, erhielten ein dreiviertel Jahrhundert
später Seidenfaden und Rosengarten - sachlich unbegründet
- neue Wortschöpfungen als Namen.

Im Seidenfaden

Bei der „Fortschreibung der Gewannbezeichnungen" im Jahr
1969 schlich sich eine andere Schreibweise ein. Sie hatte ihren
Anfang genommen bei einer neuen Katastervermessung der
Stadt Offenburg Mitte der 1930er Jahre. In dem bis 1937 gültigen
Lagerbuch der Stadt wurde der alte Name „Im Seidenfaden
" nachträglich verändert, indem in „Seide" d durch t ersetzt
und ein p vor „faden" eingefügt wurde. Von Herkunft und
Überlieferung her gibt es in Offenburg für diese neue Wortschöpfung
keine sachliche Begründung. In den Karten der
Stadt Offenburg war die neue „falsche" Rechtschreibung des
Namens noch nicht eindeutig festgelegt, denn Ende 1942 lesen
wir noch auf dem amtlichen Stadtplan „Im Seidenfaden". Martin
Ruch hat schon 1988 in einem angelegten Arbeitsbuch über
die Flurnamen in Offenburg auf diese Ungereimtheit hingewiesen
.

„Im Seidenfaden" heißt der Gewann-Name im Südosten
von Offenburg von jeher - bekannt bisher seit der Mitte des
16. Jahrhunderts. Dieser Flurname ist Anfang des 17. Jahrhunderts
als „syden faden" belegt. Nach dem Güterverzeichnis von
1808 wurde im Gemarkungsatlas bei der Vermessung der Liegenschaften
1860 schriftsprachlich „Im Seidenfaden" als Gewann
-Name von amtlicher Seite festgeschrieben.

Heute ist die Erklärung des Flurnamens Seidenfaden nicht
mehr sofort augenfällig. Aus dem Mittelalter ist ein alter
Rechtsbrauch überliefert, bei welchem Seidenfäden zum symbolischen
Sperren bzw. zum Bannen von Grundstücken dienten
. Die Unverletzlichkeit nicht nur eines Grundstücks, sondern
auch von Gegenständen oder Personen wurde symbolhaft
durch das Umspannen mit einem Faden, einer Schnur und
Ähnlichem gekennzeichnet. Damit war die Vorstellung verbunden
, dass die Unverletzlichkeit so stark sei, dass selbst eine


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