Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 546
(PDF, 83 MB)
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Buchte der Fachgruppen

Schiltach

Wolfach . K'"z/9

JHalbmeil

dalr'

Klnz'a rom- Straßenstation

jX> p^Brandsteig /
, *r *—% Römerstraße

%% (kartographiert) /

Oberndorf

Gutach

Schiltach waldmössingen^Kröm. Kastell
S Römerstraße

_ Moosenmättle Wursthof

Gutach *■

Römerstraße
(kartographiert)

(vermutet)

\*- r *---„

/ Heiligenbronn Römerstraße v*-*
(kartographiert) CrtxÄrtHrt-,

Schramberg Epfendorf

M^. _ J Heu wies

Lauterbach

Homberg

Gutach

Schlossruine
Hohenschramberg V Schiltach

• Stadt, Ortschaft

O Gebäude, Hof, Kapelle, Kastell oder Straßenstation
römische Straße Argentorate - Arae Flaviae

• römische Straßen ^=^=^^^^«—

0 2,5 5 7,5 10 km Arae Flaviae;

Die Vorteile einer Straßenführung über die Höhenlage sind naheliegend
:

- Kürzere Strecken, weil bei einer Straße im Tal der Kinzig und in hochwasserfreier
Lage nicht jedes Seitental der Kinzig ausgefahren werden
muss.

- Vereinfachter Straßenunterbau, weil die Schüttung eines Dammes als
Unterbau genügt.

- Keine talseitige Trockenmauer erforderlich. Bei der am besten erhaltenen
Römerstraße des Kinzigtales, dem „Alten Siechenwaldweg"*)
bei Wolfach, war wegen eines Steilhanges an einer Stelle eine mindestens
4 m hohe Trockenmauer erforderlich und erhalten, die aus statischen
Gründen einen Versatz aufweist.

- Der bisher angenommene Trassenverlauf über Schiltach, Brandsteig,
Kastell Waldmössingen, Dunningen nach Rottweil ist etwa 5 bis 10
km länger als über Schramberg.

Ein wichtiger Beweis der in Abb. 2 dargestellten römischen Trassenlage
ist die im Fels beim Schloss Hohenschramberg entdeckte Wagenspur
mit einer Breite von 1,07 m. In der ganzen Alpenregion werden alle
Straßen und Wege für römisch erklärt, die diese Spurbreite aufweisen.

Abb. 2: Verlauf der
römischen Straßentrasse
von der Kapelle
Sankt Jakob bei
Wolfach bis nach
Rottweil (Arae
Flaviae). Forschungsstand
29.03.2012.

*) Nach dem Naturschutzgesetz § 32 (1) 6. sind u. a. Hohlwege, Trockenmauern und Steinriegel,
jeweils in der freien Landschaft besonders geschützt. Trotzdem wurden in jüngster Zeit beim „Alten
Siechenwaldweg" große Teile des Hohlweges eingeebnet und dabei die römischen Trockenmauern
aus der Zeit des Kaisers Vespasian abgetragen.


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