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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
93. Jahresband.2013
Seite: 70
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2013/0071
Hans Harter

Der Jurist und
Schriftsteller Ernst
Brandes (1758-1810).
Gemälde eines
unbekannten Malers,
Schloss Marienburg bei
Hannover
(aus: C. Haase, wie
Anm. 92, Bd. 1, S. III).

behandelnden Verfasser stammten.
So wird dieser, der über das Pariser
und Wiener Theater schrieb, auch
der Autor der „Beiträge zur Geschichte
der deutschen Schaubühne
" sein. 1786 publizierte er
noch über das Theater in London
und fügte seine älteren „Bemerkungen
über das Pariser und Wiener
Theater" an.89 Hier gibt er nun auch
seinen Namen preis: „Brandes".90

In den Bibliothekskatalogen
wird damit sowohl Georg Friedrich
Brandes (1709-1791), Jurist, Bücher
- und Kunstsammler in Hannover
,91 als auch sein Sohn Ernst
(1758-1810), gleichfalls Hannoveraner
Beamter, Schriftsteller und
Theaterfreund,92 verbunden. Doch
kommt nur letzterer in Frage, da
von ihm eine Bildungsreise 1780-1781 nach Holland, Paris und
Wien sowie ein Aufenthalt in London 1784-1785 bekannt
sind.93 So steht Ernst Brandes als Autor dieser Schrift fest und
damit auch der „Bemerkungen über das Pariser und Wiener
Theater"94. Dass er dieses literarische Ergebnis seiner ersten
Reise noch 1781 im „Deutschen Museum" publizieren konnte,
war wiederum seiner engen Bekanntschaft mit Heinrich
Christian Boie (1744-1806) geschuldet,95 der einen Namen als
Herausgeber literarischer Zeitschriften hatte: 1770-1775 des
„Göttinger Musenalmanach", dem Sprachrohr der zum Sturm
und Drang tendierenden Dichter des „Göttinger Hainbunds";
seit 1776 des „Deutschen Museum" mit literarischen, philosophischen
und politischen Beiträgen, das als frühe literarische
Zeitschrift von Bedeutung ist. Ihrem Herausgeber muss Brandes
neben seinen „Theater-Bemerkungen"96 auch die wohl auf der
gleichen Reise 1780 oder 1781 im Stuttgarter Archiv gemachten97
oder dort erhaltenen Abschriften der Akten des Schilt-
acher Bibeldramas übergeben haben. Boie zögerte nicht, sie,
zusammen mit den drei anderen Theaterbeiträgen, sofort zu
publizieren. So haben Brandes und Boie, beide dem geistigen
Aufbruch ihrer Zeit - dem Sturm und Drang - verpflichtet,98 mit
dem Ausgraben der Texte der Schiltacher Aufführung von 1654
für die beginnende Literaturgeschichte ein Stück der älteren
dramatischen Tradition in Deutschland geborgen - nicht nur
für sie eine kleine, aber bemerkenswerte „Anekdote".


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