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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
93. Jahresband.2013
Seite: 333
(PDF, 86 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2013/0334
Ein Ettenheimer Adelshof und die angrenzenden Gärten

In der Liste „Specification" sind alle Dokumente genau aufgeführt
. Z.B. befinden sich darunter:

a) Ein Kaufbrief über den Garten an dem oberen End vom Jahr
1622 zwischen Verkäufer (den Rebstockischen Kreditoren)
und Johann Ludwig Zorn von Bulach als Käufer.

b) Ein Kaufbrief vom Jahr 1702 „über Hauß und Hoff in der
Stadt Ettenheim und verschiedene Güther, so H. Frantz
Jacob von und zu Andlau uxorio nomine (namens seiner
Ehefrau Maria Helena geb. Zorn von Bulach) an H. Frantz
Ernst von Olizy verkauft".

Die angegebenen Dokumente stammen überwiegend aus dem
17. Jahrhundert einschließlich der Zeit vor dem 30-jährigen
Krieg. Sie wären für die Ettenheimer Stadtgeschichte von größtem
Wert. Wahrscheinlich gingen sie von Herrn von Maillot
auf dessen Schwiegersohn über, den hier bekannten Frh. von
Ichtratzheim. Aber wo sind diese Dokumente heute?

Vergleich zwischen Beat Martin von Maillot und der Stadt
Ettenheim über die Güter, die als bürgerlich anerkannt und
in die bürgerliche Steuer aufgenommen werden

Am 26.5.1775 schloss Beat Martin von Maillot mit der Stadt
Ettenheim einen Vergleich ab, welche Güter zukünftig als adelig
oder als bürgerlich anzusehen sind. Damit sollte der lange
Streit „zu Verhütung größerer Kosten in Güte" beendet werden
.32 Die Stadt erkannte den vor der Ortenauischen Reichsritterschaft
am 21. Juni 1761 getroffenen Kaufvertrag des nunmehrigen
Besitzers des früheren Olizy'schen Guts, Beat Martin
von Maillot, an. Im Vertrag wurde lt. Nr. 7 bestimmt, „Ingleichen
solle die von der Stadt als freyadeliche je und allzeit anerkannte
sogenannte von Olyzische Behaußung und Zugehörde
ferners hin als freyadelich angesehen und wie die Gütern von
aller Steuer und Schazung frey gehalten werden." Mit Nr. 8
wurden bestimmte Einzelheiten geregelt, die auch die anliegenden
Gärten betreffen: So habe „bekanntermaßen Weyl. Hr.
Theobald Harnist, geweßter Stadtschreiber dahier, von sot-
hauen freyadelichen Hofplaz denjenigen Anteil, allwo nun-
mehro deßen Garten und Scheur stehet, in Anno 1696 und 98
käuflich an sich gebracht, folglich dieser Scheur- und Garten
Plaz gegenwärtig bürgerliche Beschwerden traget, mithin aber
dem freyadelichen Hof und Zugehörde soviel entzogen worden,
so hat man von Seiten der Stadt für billig erachtet und vergli-
chenermaßen festgeßezt, daß stattdeßen der Anteil des untern


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