Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
93. Jahresband.2013
Seite: 354
(PDF, 86 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2013/0355
- Besetzung der etwa 17 weiteren städtischen Amter und
Dienste, jeweils ein- bis vierfach besetzt mit insgesamt ca. 25
Bürgern, darunter die beiden Procuratoren,.

- Aufforderung des Schultheißen an die Bürgerschafft, wann dieselbe
etwas anzubringen und zu erinnern hette, stehe er für solches
nach bestem Willen zu willfahren.

- Erinnerung an die Bürger, Zins und Schuldigkeiten pünktlich
zu bezahlen.

Der Blumenwirt und seine Unterstützer setzen immer wieder
bei der Aufforderung „wann sie etwas vorzubringen hetten" an.
Zwar wird erwartet, dass sie sich mit ihren Anliegen nicht mit
Ungehorsam und Widerspenstigkeit gegen Gott und die Obrigkeit
versündigen. Aber was heißt das schon, wenn die Menschen in
ihren Nöten nicht mehr aus und ein wissen? Wenn der Zorn
gegen die Obrigkeit und die Wut über die ungerechte Verteilung
der Macht und der Güter wachsen? Die Dramaturgie der
vier Wahl- und Schwörtage wird weniger von den Stadtoberen
bestimmt, viel mehr von der Not der Zeit und von denen, die
dieser Not abhelfen und den unter der Ungerechtigkeit Leidenden
eine Stimme geben wollen. Die Forderungen steigern sich
vom ersten bis zum dritten Akt, mit einem Abgesang im vierten.
Hauptakteur ist hierbei stets Johann Jacob Schweickhart.

„Weilen das Schantzen von Jedermänniglich
verrichtet werden möchte"

Der erste Wahl- und Schwörtag der Stadtratsprotokolle vom
28.12.1701 verlief zunächst gemäß dem üblichen Muster. Nach
der Aufforderung an die Bürgerschaft, sich zu Wort zu melden,
trug der Procurator Schweickhart vor (Texte stark gekürzt):

1. Ligendes Gut (z.B. bebaute Grundstücke) solle nicht stillschweigend
(unter der Hand), sondern ausgerufen und dem
Meistbiettenden verkauft werden.

Der Rat beschließt, dass diesem Anliegen willfahrt werden
möchte.

2. Weilen das Schantzen (Ausheben von Verteidigunsanlagen6)
eine allgemeine und zumahlen hochbeschwehrliche Sach seye,
daß solches durch die Bank hindurch von Jedermänniglich ohne
Unterschied verrichtet werden möchte.

Darauf kam aus dem Rat die peinliche Frage, ob denn der Herr
Special (Stadtpfarrer) auch hierunter begriffen seye? und es entstünde
ein allgemeines Schweigen, und wurde deßwegen nichts mehr moviert.
Geschickt war so der Konflikt zunächst abgeblockt mit der Frage


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