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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
93. Jahresband.2013
Seite: 356
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"3 C £L Karl Kopp

5. Wann inskünftig ein (Abgaben-) Register gemacht werden müsse,
daß von der Bürgerschaft allezeit 4 Mann dazu gezogen werden.

6. Dass die Ausfertigung der Kauffbrieff nicht 6, 7 oder 8 Jahr
aufgeschoben werde.

7. Es halten sich so viel ledige Weibsbilder auff, welche doch keine
Beschwerden (Belastungen durch Abgaben) leiden, mit Begehren
, dieselben auch dar zu anzuhalten.

8. Einige Bürger versuchten den Zugfronen (Einsatz von eigenen
Wagen und Zugvieh) zu entgehen, indem sie ihre Zugochsen
mästen und verkauffen.

Die gegenüber dem Vorjahr deutlich vergrößerte Liste zielt also
insgesamt auf mehr Gleichheit und Kontrolle der Lastenverteilung
. Überraschenderweise werden diese Postulata ohne längere
Diskussion positiv beschieden, vielleicht auch, weil den verbliebenen
Räten die Kraft zu Auseinandersetzungen fehlt.

Jetzt erst erfolgen die Aufnahme der Neubürger, die Bürgermeisterwahl
und die von altem her gewöhnlichen Ergötzlichkeiten,
nehmlich auff jeden Bürger 1 Maß Wein und für 2 Kreutzer Brod,
auff jede Wittib aber halb soviel, mit der beygefügten Erinnerung,
solches in Fried und Einigkeit zu genießen und keine Ungelegenheit
mit den im Quartier liegenden Soldaten anzufangen. Durch die bedrückende
Situation war die Streitlust wohl ohnehin gedämpft.

„Procurator Hanns Jacob Schweickhart aber cassiert worden"

Der Herbst 1703 war durch noch größere Beschwernisse und
Turbulenzen geprägt. Der Wahl- und Schwörtag zum Jahreswechsel
dauerte vom 28.12.1703 bis zum 10.1.1704. Er startete
mit heftigen Auseinandersetzungen und zog sich über sechs
Termine hin.

Zunächst wollte der Rat wohl an Hanns Georg Kreßen, dem
Beken, wegen seines Ungehorsams und Widersetzlichkeit ein Exem-
pel statuieren. Kreß hatte sich, wie andere auch, im Oktober
gewaigert nacher Landau (in der Pfalz, zum Schanzen) zu gehen,
mit der Begründung, er müsse seinen Herbst einbringen und seinen
Kindern Brod verschaffen. Aber nur er allein sollte deswegen sein
Bürgerrecht, Hab und Güter verlieren, kein Wirt sollte Ihme eine
Maß Wein mehr geben. Worüber aber ein großer Tumult und Ge-
schrey entstanden. Als sich einige mit hefftigen und trotzigen Worten
mit dem Kreß solidarisierten und eine rechte Auffruhr zu
entstehen drohte, wich der Rat aus und schickte die schwürigen
Bürger zum Landschreiber. Der ließ in Ansehung seines (des Kreß)
Weibs und kleinen Kinder diesmahl Gnad widerfahren unter der


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