Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
93. Jahresband.2013
Seite: 365
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Die Sonnenherberge in Wolfach O fi C

Fueszboden in der Herrenstuben ... am Herrnstal und anders gemauert
... und das Glockhheüszlin mit weißem Sturtz zu versehen
Und 1608: „18/23 novembris auf dem Ladhoff Frevelgericht gehalten
, dasz Umgelt und Maszpfennig berechnet, auch frevel samt
Hauszins ... eingezogen. Hat Gregorius Häberlein der Würt daselbs-
ten, an unterschiedlichen Zetteln so verbauen und verzert worden, an
seinem umgeld und Maszpfennig abgezogen ..." Und 1560 heißt es:
„Item David Rödlin dem Maler von Rothwil für etlich gemahl so er
Inn der Herrnstuben zu Wolfach gemalet und widderumb erneueret
gebenn ... 15 fl".

Demnach gab es in den weitläufigen Baulichkeiten des Ladhofs
eine Herrenstube, welche auch Gerichtsstubenfunktion
annehmen konnte. Es gab sogar einen besonderen Stall für die
Pferde der Herren (= Obrigkeit). Es ist auch offenkundig, dass
Gregor Häberlin nur der Pächter der Wirtschaft war, denn das
„Pfeffergeld"1 und die Kapitalablösung von 5 Gulden und 30
Kreuzern bezahlt Lorenz Beckh „vom Ladhof", dessen Vater
bereits 1572 den Ladhof innehatte und der 1635 zum ersten
Mal ausdrücklich als Schultheiß und Gastgeber zur Sonne genannt
wird. Er starb 1610 und auf ihn folgt sein Sohn Balthasar
„Sonnenwirt an der Ladstatt", ebenfalls Bürgermeister (1654-
1662), dann sein Enkel Lorentz Beckh, zuletzt 1663 genannt als
„Wirth zur Sunnen". Auch in späteren Zeiten scheinen Besitz
und Bewirtschaftung der Sonne häufig getrennt, was aus der
Überschneidung von Wirtsnamen und Beständern im Laufe der
Zeit hervorgeht.

Anlässlich der Verweisung einer zum Tod verurteilten, aber
begnadigten Hexe (1597) aus der Stadt heißt es, dass der Stadtknecht
sie bis zum Ladhof begleiten musste. Da die Aufgabe des
Beamten ohne Zweifel darin bestand, dafür zu sorgen, dass die
Frau die Stadt richtig verließ, könnte dies ein Hinweis darauf
sein, dass Sonne und Ladhof zu diesem Zeitpunkt getrennte
Einrichtungen waren. Es wäre wenig sinnvoll, wenn der Stadtknecht
lediglich zusähe, wie die Frau einen bei der Sonne abgehenden
Wagen bestieg, sondern einleuchtend ist, dass er sie
über die Stadtgrenze zu bringen hatte, also an eine am Stadtrand
und nicht mitten in der Stadt gelegene Ladstatt.

Zusammenfassend: Der Kaufbrief lautet auf den Ladhof, die
Ladstatt, die Sinne, das Weinrufen, Weinladen und Entladen zu
Wolfach in der Stadt, mit allen Rechten, Nutzen, Zubehör und
Gewohnheiten - zu welchen (unausgesprochen) auch die Führung
einer Gastherberge gehörte. Die Gastherberge war die
vornehmste der Stadt und diente zeitweise zu gleichen Zwecken
wie das Rathaus, zumal der Besitzer lange Zeit der Schultheiß


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