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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
93. Jahresband.2013
Seite: 369
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Als Zell a. H. badisch wurde - von der Reichsstadt zur Landstadt

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Geschenk an Karl
Friedrich bei seinem
Besuch in Zell a. H.,
Foto: Dieter Petri.

keit wurde an das Obervogteiamt Gengenbach übertragen. Die
späteren Versuche, in Zell ein Amtsgericht zu etablieren, blieben
erfolglos. Die stolze Reichsstadt sank auf den untersten
Status einer Landstadt („Munizipalstadt") herab.

Der entlassene Reichsschultheiß Benedikt Spinner bekam
eine Verwaltungsstelle in Renchen. In Zell hatte er nicht nur
eine Vergütung für das Amt als Schultheiß bezogen, sondern
sich auch als Kanzleiverwalter und Kirchenrechner bezahlen
lassen. Die badische Kommission prangerte diese Häufung von
Einkommen an.

Die Verwaltung war in der Reichsstadtzeit von jeweils zwei
Stättmeistern geführt worden, die der Rat aus seinem Gremium
wählte. Baden strich eine der beiden Stellen. Der verbleibende
Amtsinhaber erhielt den Titel „Oberbürgermeister". Damit hob
er sich von den „Bürgermeistern" ab, die in den kleineren Um-
landgemeinden an die Stelle eines Vogtes traten. Eingesetzt
wurde der Zeller Oberbürgermeister vom Gengenbacher Obervogt
.

In der Reichsstadt stand dem Stadtrat (Magistrat) ein studierter
Jurist (Ratskonsulent) zur Seite. Diese Tradition setzte Baden
fort. Sie bezahlte sein Gehalt zu vier Fünfteln. Zu selben Teilen
übernahm die neue Herrschaft das Gehalt des Oberbürgermeis-


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