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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
93. Jahresband.2013
Seite: 371
(PDF, 86 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2013/0372
Als Zell a. H. badisch wurde - von der Reichsstadt zur Landstadt

Auszug aus dem
Dokument, das sowohl
die Abtrennung von
Zell wie auch den
Zusammenschluss
von Unter- und
Oberentersbach
festhält.

und gab ihnen die Selbstständigkeit. Bei Oberentersbach war sie
allerdings der Meinung, das Dorf sei für eine eigene Verwaltung
zu klein. Deshalb ordnete sie einen Zusammenschluss mit dem
größeren Unterentersbach an.5 (Der Wunsch nach Eigenständigkeit
ging für Oberentersbach erst 1851 in Erfüllung.) Die
Trennung der Dörfer von den Städten sollte nach Auffassung
der Badischen Regierung der eigenständigen Entwicklung der
Landwirtschaft zugutekommen.

Vergebliche Hoffnung auf geringere Steuerbelastung

Wenn die Zeller die Hoffnung gehegt hatten, die Steuerlast
würde sich unter dem neuen Herrn verringern, so sahen sie sich
getäuscht. Der badische Staat zog weiterhin die Reichssteuer
ein, auch wenn er sie anders nannte. Er beanspruchte die Zolleinnahmen
, die bisher in den Stadtsäckel geflossen waren.
Dafür kam er für die Unterhaltung wichtiger Brücken und Straßen
auf. (Die früheren Frohnleistungen für diese Projekte hörten
auf, dafür wurden die Bürger häufiger zur Kasse gebeten.)
Auch beim Flößen kamen die Gebühren nicht mehr der Stadt,
sondern dem Staat zugute. Im Gegenzug kümmerte sich das
Land um die Befestigung der Ufer, die bei Hochwasser immer
wieder Schaden litten.

Von der Weinsteuer, die bis dahin der Zeller Herrschaftskasse
zustand, wollte der Staat künftig die Hälfte sehen. Dasselbe
galt für die Gebühr an den vier Jahrmärkten. Selbst die
Grundsteuer, vormals eine Einnahme der Stadt, wurde vom
Staat kassiert. Eine konkrete Gegenleistung ist nicht auszumachen
.


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