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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
94. Jahresband.2014
Seite: 48
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2014/0049
^.g Christine Muller

Gruppe weg sind, ohne dass sie inventarisiert wurden, den (sie) ich
vermisse mehrere, die ich bereits mitA bezeichnet, jedoch noch nicht
aufgenommen hatte ..." „Mit den Läuteglocken ist es eine Kalamität
. Herr Cohn sagt, es dürften als solche nur Stücke bis zu 500 kg in
Betracht kommen. Ferner will er sie mit A oder B und speziell noch
als Läuteglocke bezeichnet haben, da dort die Ansicht vertreten wird,
dass die B Glocken auch in nächster Zeit drankommen würden ...
Doch möchte ich darauf hinweisen, dass bei uns beinahe alles weg
ist, während dort... noch beinahe alles in den Türmen hängt, und
man mit unseren B Glocken solange zu warten hätte, bis allenthalben
alle A Glocken verbraucht sein würden."

Am 7. Dezember sendet Herzog der Geschäftstelle der
Kriegs-Metallaktiengesellschaft die Liste der 1464 inventarisierten
A- Glocken. Die Listen der B- und C Gruppe hatte er
bereits abgegeben. Das fertiggestellte Inventar der elsässischen
Glocken überreicht er Regierungsrat Schütz am 20. Dezember.

Die Läuteglocken

Es sollte jeweils in jeder Kirche eine Glocke, grundsätzlich die
kleinste, als Läuteglocke zurückbelassen werden. In einigen
Fällen musste noch in Frankfurt eine Glocke zurückbehalten
werden, da dies im Elsass nicht geschehen war.

Am 11. April 1917 wird festgestellt, dass bezüglich der Ablieferung
der Glocken immer noch Unklarheiten bestehen: „Die
Kriegsamtstelle erhält vielfach Gesuche, daß die größte Glocke als
Läuteglocke behalten bleiben dürfe, weil sie gottesdienstlichen Zwecken
diene oder mit dem Schlagwerk der Uhr in Verbindung stehe. Es
wird in diesen Gesuchen verkannt, daß die Ablieferung der Glocken
eine vaterländische Notwendigkeit ist und das Glockenmaterial für
Heereszwecke äusserst dringend gebraucht wird. Maßgebend für die
Belassung einer Glocke ist lediglich militärische Rücksicht, wenn die
betreffende Glocke als Alarmglocke dienen soll. Hierfür genügt im
allgemeinen die kleinste Glocke; auch ist es nicht nötig, daß in jeder
Gemeinde zu diesem Zwecke eine Glocke verbleibt, sondern die örtlichen
Verhältnisse sind in zweckmässiger Weise zu berücksichtigen."

Ende Oktober 1917 geht folgendes Schreiben an Herzog: „Beifolgend
erhalten Sie Abschrift eines Verzeichnisses der Gemeinden,
für die auf dem Sammellager der Kriegsmetall-Aktiengesellschaft in
Frankfurt a/M eine Glocke als ,Läuteglocke/ zurückzubehalten ist.
Ich ersuche Sie gelegentlich der vorzunehmenden Schlussinventarisierung
dafür zu sorgen dass diese Stücke, soweit es nicht bereits geschehen
ist, so kenntlich gemacht werden, dass ihr Abtransport zwecks
Einschmelzung verhindert wird."


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