http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2014/0056
Die Beschlagnahme der elsässischen Glocken während des Ersten Weltkriegs
Abb. 8: Gewichtsmarke
der kleinen
Glocke von Artzen-
heim (ABR).
Tafel, welche die vorgeschriebenen Angaben zu enthalten hat". Und
er ergänzt: „Außerdem sollten diese Angaben, zum mindesten aber
der Name der Gemeinde, noch an anderer Stelle, am Äußeren und
wenn möglich im Inneren der Glocke, in irgend einer Form angebracht
werden."
Das Gewicht der abgelieferten Glocken konnte nicht immer
an Ort und Stelle festgestellt werden. Aus Duppigheim wird
berichtet: „Eine frühere genaue Gewichtsangabe war nicht mehr
aufzufinden, beim Abholen der Glocke konnte dieselbe ebenfalls
nicht abgewogen werden ...". Die Glocken wurden dann in Richtung
Sammelstellen befördert, bevor sie auf Züge, nach Frankfurt
am Main aufgeladen wurden (Abb. 8).
Die durch Herzog in Frankfurt inventarisierten Glocken
müssen durch die elsässischen Sachverständigen nachgeprüft
werden. Bereits am 18. April 1917 telefoniert die Kriegsamtstelle
Straßburg, „daß eine baldige Revision der an der Sammelstelle
in Frankfurt a/M lagernden Glocken aus dem Elsaß verabredungsgemäß
vorgenommen werden muß und ersucht das Weitere zu
veranlassen". Regierungsrat Schütz und Dr. Muller werden gebeten
die Reise übernehmen zu wollen.
Die vorgebrachten Argumente, zwecks Befreiung
von der Beschlagnahme
Das bischöfliche Ordinariat ließ Bescheinigungen drucken, auf
welchen verschiedene Gründe zur Zurückstellung der Ablieferung
erwähnt sind: „Es wird hiermit bescheinigt, daß für die gottesdienstlichen
Zwecke der Pfarrei [auszufüllen] wenigstens eine
Glocke notwendig ist. Mit Rücksicht darauf, daß die [auszufüllen]
Glocke für den Schlag der ganzen Stunden dient, sowie mit Rücksicht
darauf, daß [auszufüllen] wird befürwortet, daß diese Glocke von
der Enteignung und Ablieferung zurückgestellt werde."
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