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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
94. Jahresband.2014
Seite: 57
(PDF, 98 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2014/0058
Die Beschlagnahme der elsässischen Glocken während des Ersten Weltkriegs

(1. Glocke), an Kaiser Friedrich III (2. Glocke) und an die am
6. August 1870 in Woerth gefallenen Krieger (3. Glocke) (Bescheid
vom 23. August 1897, IIB 1680, Ministerium fürElsass Lothr., Abt.
Für Justiz u. Kultus). Um Befreiung von Enteignung u. Ablieferung
habe ich durch das Bürgermeisteramt von Woerth ein Gesuch an
das Kriegsamt in Berlin gemacht (Ende April), bin aber bisher ohne
Antwort geblieben. Was soll ich nun tun? ..." Die Metall Mobilmachungsstelle
in Berlin findet jedoch, dass die Glocken der katholischen
Kirche in Woerth „nur einen Andenkenwert haben",
wie Pfarrer Kieffer an Knauth berichtet: „Nach einem Schreiben
der Metall-Mobilmachungsstelle Berlin an die Kreisdirektion in
Weissenburg i. Eis. haben die drei Kaiserglocken in Woerth ... nur
einen Andenkenswert. Die Kreisdirektion meldete uns dass sie
noch das Gutachten des Herrn Konservators einholen werde ... Ich
glaube, unsere 3 Glocken haben nach dem, was ich Ihnen letzthin
mitgeteilt habe, mehr als Andenkenwert. Dasselbe gilt von den aus
1870 eroberten französ. Kanonen gegossenen 3 Glocken von Froe-
schweiler. Ueber diese letzteren ist noch gar keine Entscheidung
eingegangen ..."

Letztendlich wird im Falle von Froeschwiller und Woerth
die Formulierung geändert. Anstatt von Erinnerungswert oder
Andenkenwert, wird von historischem Wert gesprochen, und
Knauth stuft die drei Glocken als B-Glocken ein. Von vier Glocken
werden drei verschont bleiben, sowie auch 1943. Die
Glocken von Froeschweiler sind erhalten.

In Ingenheim wird die Befreiung „der größeren Glocke vom
Jahre 1888 ... wegen ihres historischen Wertes (Geschenk Seiner
Majestät des Kaisers)" beantragt. Infolgedessen wendet sich die
Kriegsamtstelle an Knauth „mit der Bitte, prüfen zu wollen, ob ein
besonderer Kunstwert für die Glocke in Anspruch zu nehmen ist, und
entsprechende Entscheidung zu treffen". Knauth nimmt sie in die
B-Gruppe auf, muss sich jedoch rechtfertigen, denn, wie es aus
einem Schreiben der Metall-Mobilmachungsstelle Berlin an
den Kreisdirektor in Metz hervorgeht, „auch Glocken, die von
Seiner Majestät Kaiser Wilhelm I ohne Vorbehalt geschenkweise
überlassen wurden, nicht zurückbehalten werden dürfen". Knauth,
der an Ort und Stelle war, schreibt zurück: „Wenn auch Bedenken
bestehen können (...) so ist es doch in Ansehung der durch Besichtigung
festgestellten außergewöhnlich reichen und charakteristischen
Verzierung berechtigt, derselben einen wenn auch mäßigen
Kunstwert zuzugestehen." Die Glocke existiert noch.

Der Kirchenrat von Saint-Pierre-le-Vieux catholique, unweit
des Bahnhofes in Strasbourg, hoffte, die grosse Glocke als C-
Glocke einstufen zu können, da sie bei der Ankunft des kaiserlichen
Zuges läutete.37


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